Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/30: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; PAVO) und Adoptionsverordnung (AdoV) · 23 Seiten

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• die Schaffung einer Fachbehörde (LU, NW, TI, UR; CUR, EKF, Int, SGF, VBK);

• die Erhebung statistischer Daten (LU, NE, NW, ZH; AKZ, GB, SP; EFS, EKF,

EKFF, K&F, Int, PKAS, SGF, SKG, SVT);

• der gute Aufbau der Verordnung und die Unterteilungen in verschiedenen

Betreuungsarten (FR, GR, LU, UR; b+b, CUR, EKFF, Unil).

3.3 Negativ aufgenommene Punkte

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zur Totalrevision der PAVO kritisiert ein grosser Teil der Teilnehmenden, dass die KiBeV eine zu hohe Regelungsdichte aufweise und dass sie in unverhältnismässiger Weise in die Rechte der Familie und ihre Organisationsfreiheit eingreife (AI, AG, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NW, SG, TG, UR, VS, ZG, ZH; EDU, FDP, SVP; as, SA, SGV, SKS, VBK). Diese Überregulierung wird von einigen Teilnehmern als Entmündigung der Eltern verstanden (UR; CVP, EDU, FDP, SVP; SGV). In die gleiche Richtung geht die Beanstandung, wonach die neue Regelung über das Ziel hinaus schiesse (aF, SA, SAV, SBV, SGV, sgv-usam). Andere lehnen die zu weitgehenden Regelungen der Verordnung ab, obwohl sie im Grundsatz das Aufstellen von Mindestanforderungen zur Qualitätsförderung der freiwilligen Fremdbetreuung befürworten (SGF, SKF).

Zum Teil wird auch kritisiert, dass die vorgesehene Neuregelung die ausserfamiliäre Betreuung erschwere (ZG; SA, SBV, SGV) bzw. die heutigen Strukturen grösstenteils verunmöglichen würde (SAV). Gleichzeitig gibt es Teilnehmende, die befürchten, dass die von der Verordnung vorgesehenen hohen Anforderungen an Betreuungspersonen eine unnötige Verteuerung der Tagesbetreuungseinrichtungen bewirken würden (CDU, FDP, KVP). Dies könne einen negativen Effekt auf die Anzahl von Betreuungsplätzen haben oder bereits bestehende Betreuungsverhältnisse in die Illegalität versetzen (ZG; aF, SAV). Es wird im Übrigen der Wunsch geäussert, dass der Staat − im Gegensatz zu strengen Regulierungen − die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie so gut und flexibel wie möglich gestalten solle, damit möglichst viele Betreuungsstrukturen entstehen können, die die freiwillige Betreuung fördern (GL; FDP). Kostengünstige Strukturen für die Fremdbetreuung von Kindern sollten vom Staat unterstützt und nicht erschwert werden (ZG). Mehrere Stimmen beanstanden im Übrigen, dass die mit der neuen Verordnung zusammenhängenden, organisatorischen Umstrukturierungen einen enormen Verwaltungsaufwand bzw. eine unnötige Bürokratie mit sich bringen würden und dass sich diese mit den Zielen der Revision nicht rechtfertigen liessen (AG, AI, BE, VS, ZH; FDP; KOV, SGV). Im Übrigen trügen die neuen Bestimmungen nicht notwendigerweise zu einer Steigerung und Sicherung der Qualität in der ausserfamiliären Kinderbetreuung bei bzw. könnten eine Kindsgefährdung nicht verhindern (AG, BE; SBV, SGV). Sexuelle Übergriffe fänden im engen Familienkreis statt und nicht von Personen, die die Kinder tagsüber oder pflegeweise betreuen würden (GL).

Einige Teilnehmende äussern sich zudem dahingehend, dass das Kind im Vorentwurf als Objekt behandelt würde (SP; SKS, VBK). Drei Teilnehmer verlangen im Übrigen, dass sich die Vorlage nicht über eine Kategorie von Kindern mit besonderen Bedürfnissen äussere. Jedes Kind habe nämlich spezielle Bedürfnisse (as, EKKJ, Int).