Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/88: Änderung des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (Börsendelikte und Marktmissbrauch) · 24 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (Börsendelikte und Marktmissbrauch)
che Verbote des Insiderhandels und der Kursmanipulation eingeführt werden, für deren Ahndung die FINMA zuständig ist.
Im Bereich der Verletzung der Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit für die Stimmrechtssuspendierung vom Zivilrichter auf die FINMA zu übertragen und die Bussen für die Verletzung der genannten Pflicht an die allgemeinen Bussenbeträge des Börsenrechts anzugleichen. Für die Stimmrechtssuspendierung bei Verletzung der Meldepflicht im Übernahmewesen soll neu die Übernahmekommission zuständig sein.
3. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgrundsätze
3.1. Vernehmlassungsverfahren
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 14 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 9 Spitzenverbände der Wirtschaft sowie 31 interessierte Kreise eingeladen.
Von den Eingeladenen reichten 22 Kantone (alle ausser OW und UR), 5 politische Parteien (CVP, FDP.Die Liberalen, SP, SVP und Grüne Partei), 5 Spitzenverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SBVg, KV Schweiz, SGB, SwissHoldings) sowie 17 Vertreter interessierter Kreise (VHV, VSKV, SVV, RBA-Holding, SIX Exchange Regulation, Forum-SRO, SVUE,
VSV, Verband der Auslandbanken in der Schweiz, VSE, FINMA, UEK, Centre Patronal,
VSPB, SKS, FRC und ACSI) eine materielle Stellungnahme ein.
Ausserdem liessen sich 7 weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer (VQF, zCapital AG, SIX Swiss Exchange, meyerlustenberger, Lenz & Staehelin, SAV und ARIF) materiell vernehmen.
SZ, GL, Schweizerischer Städteverband, SBV, Schweizerischer Arbeitgeberverband, die Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, IRV, osec und Treuhand Suisse verzichteten ausdrücklich auf eine Stellungnahme.
Der Verband Schweizerischer Kantonalbanken und der Verband der Auslandbanken in der Schweiz schlossen sich grundsätzlich der Stellungnahme der SBVg an. Die SIX Swiss
Exchange verwies grösstenteils auf die Stellungnahme der SIX Exchange Regulation.
3.2. Auswertungsgrundsätze
Angesichts der grossen Anzahl eingegangener Vernehmlassungen wird nachfolgend darauf verzichtet, sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln wiederzugeben. Im Interesse der Übersichtlichkeit soll vielmehr die grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer dargestellt werden. Bei der zustimmenden Haltung wird die Begründung in der Regel nur in jenen Fällen wiedergegeben, in denen sie über die Argumentation des erläuternden Berichts hinausgeht. Für Einzelheiten sei auf die Vernehmlassungsantworten selber verwiesen. Diese können beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) eingesehen werden.