Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/105: Änderung des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen · 28 Seiten
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1 Einleitung
Obwohl sich das Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen1 (Embargogesetz, EmbG) seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2003 grundsätzlich als solide Grundlage für die Umsetzung internationaler Sanktionsbeschlüsse in der Schweiz bewährt hat, hat die Erfahrung bei der Anwendung des Gesetzes dennoch ein punktuelles Verbesserungspotenzial gezeigt.
Mit Beschluss vom 18. Juni 2010 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), bei den Kantonen, politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft sowie den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung des Embargogesetzes durchzuführen. Mit der Revision soll eine effiziente Durchführung der internationalen Amtshilfe im Embargobereich sichergestellt werden. Überdies sollen der Geltungsbereich der Zwangsmassnahmen und die Strafbestimmungen angepasst werden, um die Durchsetzung internationaler Sanktionen zu verbessern. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 11. Oktober 2010.
2 Allgemeiner Überblick
2.1 Vorbemerkung
Zur Vernehmlassung eingeladen wurden alle Kantonsregierungen, 13 politische Parteien, die drei gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie vier weitere Organisationen. Eine Liste der Vernehmlassungsteilnehmer findet sich im Anhang. 40 der offiziell eingeladenen und drei nicht formell begrüsste Vernehmlasser/-innen haben sich geäussert, was eine Gesamtzahl von 43 Teilnehmenden ergibt, neun von ihnen haben aber lediglich mitgeteilt, dass sie auf eine Stellungnahme verzichten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat sich vollumfänglich der Stellungnahme von economiesuisse angeschlossen.
2.2 Überblick über das Vernehmlassungsergebnis
2.2.1 Einziehung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
Die Mehrheit der Vernehmlasser begrüsst die Erweiterung des Anwendungsbereichs von Zwangsmassnahmen. Während gewisse Vernehmlassungsteilnehmer eine abschliessende Aufzählung der vom Bundesrat anzuordnenden Zwangsmassnahmen fordern, machen andere geltend, dass die Einziehung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen ausschliesslich als ultima ratio in Erwägung zu ziehen sei. Abgelehnt wird die Bestimmung in der unterbreiteten Form von der SVP, dem Forum SRO und der SBVg.
2.2.2 Zuständigkeit ratione personae und ratione loci
Die Regelung des örtlichen und persönlichen Geltungsbereichs der Zwangsmassnahmen und die damit verbundene Einführung des Extraterritorialitätsprinzips findet bei 24 Vernehmlassungsteilnehmern Zustimmung. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer machen aber
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