Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/108: Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) · 27 Seiten
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Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren PBV
AG, AR, BE, GE, GR, LU, NE, SZ, VS, ZG und ZH stehen der Ausweitung des Katalogs der der Preisbekanntgabepflicht unterstellten Dienstleistungen positiv gegenüber, da ihrer Meinung nach dadurch die Preistransparenz erhöht, der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert und der Wettbewerb sowie die Wirtschaft insgesamt gestärkt werden. GR, ZG, ZH sind ferner der Ansicht, dass diese Ausweitung zur Gleichbehandlung vergleichbarer Berufsgruppen beiträgt; ZH begrüsst insbesondere die neue Unterstellung der Tierärzte und Apotheker, womit nun alle universitären Medizinalberufe gleichgestellt würden. LU fordert den Bundesrat auf, zu prüfen, ob der bestehende Katalog nicht noch mehr erweitert werden könnte.
JU äussert allerdings einige Vorbehalte zu den eventuellen wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Vorlage. NE hebt hervor, dass die Ausweitung der Liste von Art. 10 einen übermässigen Aufwand für die Kantone hervorrufe; da die verfügbaren Mittel nicht unbeschränkt ausgeweitet werden könnten, sei zu erwarten, dass der Vollzug sich in der Regel auf die Risikobereiche konzentriere. Der Kanton wünscht ausserdem, dass der Bundesrat Regeln zur Erhebung von Gebühren durch die Kantone erlässt, um übermässige Unterschiede beim Vollzug zu vermeiden. TI findet, dass diese Ausweitung zwar die Klarheit der Preise für die Konsumenten verbessere, jedoch auch einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Kantone bedeute und daher von einer finanziellen Unterstützung durch den Bund begleitet sein sollte.
AR und JU wünschen, dass der Bund mittels branchenspezifischer Merkblätter die Vollzugsmodalitäten der PBV für die neu unterstellten Dienstleistungen konkretisiert.
Einleitend weist SG darauf hin, dass er die Ziele der PBV vorbehaltlos unterstützt; dennoch hebt der Kanton hervor, gewisse Teilbereiche der PBV hätten sich in der Vergangenheit als praxisfremd erwiesen und würden von den Betrieben als bürokratischen Aufwand bezeichnet; gleichzeitig sei auch von Seiten der Vollzugsbehörden und Konsumenten nicht immer ersichtlich, worin bei einzelnen Vorschriften das Schutzbedürfnis der Konsumenten liege. SG wünscht daher, dass die Bestimmungen der PBV sich auf die wirklichen Schutzbedürfnisse der Konsumenten konzentrierten; wo ein solches Bedürfnis fehle, seien sie ersatzlos aufzuheben.
SO anerkennt einige positive Aspekte der Revisionsvorlage (Hotellerie, Flugreisen und Regeln zu den Saisonwaren), ist jedoch der Ansicht, dass diese die zahlreichen Nachteile der Vorlage nicht wettmachen. So bezweifelt dieser Kanton das Vorliegen eines echten Schutzbedarfs bei den Dienstleistungen, die vornehmlich der Befriedigung eher gehobener Bedürfnisse dienen (Schlankheitsmethoden, Massagen, Wellness) oder für die bereits stark regulierte Preise bestehen (Notariatsdienstleistungen). Zudem bedauert er die Zunahme der kantonalen Vollzugsaufgaben (Ausweitung der der PBV unterstellten Dienstleistungen und Berichterstattung) und die höhere Komplexität der Kontrollen; schliesslich weist er darauf hin, dass für den Vollzug der geänderten Verordnung der Kanton eine zusätzliche Vollzeitstelle schaffen müsste. In Abwägung der Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Revision lehnt dieser Kanton die Vorlage gesamthaft ab und beantragt die Ausarbeitung eines kostenneutralen Entwurfs.
2.2.2 Politische Parteien
Die politischen Parteien haben die Vorlage positiv aufgenommen. Grüne und SP begrüssen die Verbesserung der Preistransparenz, bedauern jedoch, dass der Bundesrat nicht alle Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellt. Die CSP hält fest, dass die vorgeschlagenen Änderungen eine Antwort auf die Forderungen vieler Konsumenten darstellen, dass sie die Kontrolle in neuen Bereichen verbessern und dass sie somit in die Richtung eines besseren Schutzes der Konsumenten gehen. Die FDP unterstützt die Vorlage, da sie eine Stärkung der Transparenz und des Wettbewerbs bezweckt. Es sei jedoch darauf zu achten, dass die administrative Belastung für die Unternehmen in der Schweiz möglichst gering ausfällt. So müsse die PBV auch diesem Erfordernis Rechnung tragen.
2.2.3 Dachverbände der Wirtschaft
KV Schweiz, SBV und SGB unterstützen grundsätzlich die Revisionsvorlage. Der SBV begrüsst insbesondere die Unterstellung der Tierärzte und Notare unter die PBV. Der SGB hält fest, dass die Ausgaben für Dienstleistungen einen laufend wachsenden Anteil des Budgets der