Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/108: Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) · 27 Seiten
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Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren PBV
1 Einleitung
Am 26. Mai 2010 hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, bei den Kantonen, der Konferenz der Kantonsregierungen, den politischen Parteien (13), den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete (3), den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft (8) und den übrigen interessierten Kreisen (43) eine Vernehmlassung zur Änderung der PBV durchzuführen.
Der Vernehmlassungsentwurf sah vor, neue Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht zu unterstellen, die PBV den Bestimmungen der Kartellgesetzgebung anzupassen, die leichte Sichtbarkeit und gute Lesbarkeit der Spezifizierungsangaben in der Werbung zu erhöhen und einzelne Bestimmungen, die sich in der Praxis als zu starr erwiesen haben, zu lockern. Das Vernehmlassungsverfahren endete am 23. September 2010.
Dieser Bericht berücksichtigt sämtliche eingereichten Stellungnahmen, wobei er nur im Einzelfall konkrete Textvorschläge wiedergibt.
2 Überblick
2.1 Kurzzusammenfassung
60 der offiziell eingeladenen und 25 nicht formell begrüsste Vernehmlasser/-innen haben sich geäussert, was einer Gesamtzahl von 85 Teilnehmenden entspricht. Darunter sind alle Kantonsregierungen, vier politische Parteien (CSP, FDP, Grüne und SP) sowie fünf gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SBV, SGV, KV und SGB). Von Seiten der Konsumentenorganisationen haben sich acsi, kf, SKS und TCS geäussert. In zwei Eingaben wird ausdrücklich auf die Vernehmlassung verzichtet (SSV, SAGV).
Insgesamt finden die PBV-Änderungsvorschläge weit überwiegend Zustimmung, auch wenn einzelne Bestimmungen umstrittener sind als andere. Sämtliche Kantone mit einer Ausnahme (SO) unterstützen das Revisionsvorhaben als solches. Die politischen Parteien, die sich geäussert haben (CSP, FDP, Grüne und SP), begrüssen die Vorlage ebenfalls. Allerdings bedauern die Grünen und die SP, dass nicht sämtliche Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellt werden. Die FDP sieht in der Vorlage ein Mittel, die Transparenz und den Wettbewerb zu fördern. Es sei aber darauf zu achten, dass bei diesem Vorhaben die administrative Belastung für die Unternehmen möglichst klein gehalten werde. Wo immer möglich, sei sie zu reduzieren. Diese Haltung vertreten auch das KMU-Forum und economiesuisse. Letztere fordert, dass insbesondere die Werbevorschriften weiter entschlackt werden, ein Postulat, welches auch die Werbewirtschaft stellt. Die Konsumentenorganisationen äussern sich positiv zu den Änderungen, bedauern aber – wie die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen –, dass der Systemwechsel zur Unterstellung aller Dienstleistungen unter die Preisbekanntgabepflicht nicht vollzogen wird.
2.2 Würdigung der Vorlage durch die Vernehmlasser/-innen
2.2.1 Kantone
Die überwiegende Mehrheit der Kantone1 stimmt der Gesamtvorlage zu. Mehrere Kantone begrüssen ausdrücklich die Verbesserung der Information und des Schutzes der Konsumentinnen und Konsumenten, die höhere Preistransparenz sowie die Praxisorientierung2.
1 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH; nur SO lehnt die Vorlage insgesamt ab.
2 AG, FR, GR, JU