Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/123: Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten · 24 Seiten

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und öffentliche Verantwortlichkeiten. Berufsorientierte Bildung liegt primär im Interesse der Einzelnen und der Unternehmungen.

Ein subsidiäres staatliches Engagement ist angesichts des öffentlichen Interesses an einem möglichst hohen Qualifikationsniveau der Bevölkerung angezeigt. Es gibt immer Personen (zum Beispiel bildungsferne Schichten) und Fachbereiche, für die nur dank öffentlicher Unterstützung die notwendige Erneuerung der Kenntnisse und Fähigkeiten gesichert werden kann.

Permanentes Lernen als Notwendigkeit: Die immer kürzeren Wissenszyklen können ohne ständige berufsorientierte Weiterbildung nicht mehr bewältigt werden. Auch ist die Menge des sich ständig überholenden Erfahrungswissens innert nützlicher Frist nicht mehr zu vermitteln. Unternehmungen erwarten von den Mitarbeitenden, dass sie bereit sind, sich fortwährend neues Wissen anzueignen.

Exemplarisches Lernen und die Fähigkeit, Neues zu verarbeiten, sind heute gefragt und müssen weiterentwickelt werden. Entsprechende Kompetenzen müssen eingeübt werden. Dem Berufsbildungsgesetz liegt deshalb die Konzeption zu Grunde, dass die berufsorientierte Weiterbildung im Sinne des Qualifikationserhalts und der besseren Arbeitsmarktfähigkeit auf allen Stufen gepflegt wird.

Dynamische Entwicklung der etablierten Berufsbilder: Der wirtschaftliche Strukturwandel hat einen starken Einfluss auf bestehende Berufsbilder. Er kann sie sogar vollumfänglich in Frage stellen. Um mit den Veränderungen Schritt zu halten, sind die Arbeitnehmenden angehalten, sich im Rahmen der bisherigen Tätigkeit weiterzubilden oder sich in einem anderen Berufsfeld Kenntnisse anzueignen. Die Beschäftigungsfähigkeit ist dann gesichert, wenn Bildungschancen rechtzeitig wahrgenommen werden. Eine restriktive Handhabung der steuerlichen Behandlung der Bildungskosten kann den Strukturwandel verzögern, indem nicht rechtzeitig ausgebildete Fachkräfte vorhanden sind. Auch werden diejenigen Einzelpersonen „bestraft“, die sich frühzeitig aus eigener Initiative an neue Gegebenheiten anpassen oder nach einer anderen Tätigkeit Ausschau halten.

Entstehung neuer Berufsbilder: Bedingt durch ökonomische, technologische und gesellschaftliche Entwicklungen entstehen fortlaufend neue Berufsbilder. In einer ersten Phase wird das erforderliche Berufswissen im Rahmen der Arbeitstätigkeit vor Ort vermittelt. Nach Etablierung des Berufsbildes finden sich entsprechende Bildungsangebote. Sie führen in der Regel zu offiziell anerkannten Abschlüssen.

Die Vorstellung, den „Beruf für das Leben“ zu lernen und sich während des Berufslebens im angestammten Berufsfeld weiterzuentwickeln, entspricht längst nicht mehr der wirtschaftlichen Realität. Patchwork-Biografien sind heute weit verbreitet: Wer nicht riskieren will, aus dem Arbeitsmarkt zu fallen, muss sich fortwährend weiterbilden – und zwar nicht nur im angestammten Berufsfeld. Neue Berufsbilder sind deshalb Chancen für die Arbeitnehmenden: Zum einen bieten sie die Möglichkeit, persönliche Kenntnisse und Fähigkeiten zielgerichtet einzusetzen. Zum andern erlauben sie es, rechtzeitig auf den Strukturwandel zu reagieren.

Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger: Ohne äussere Einflüsse führt die demografische Entwicklung der Schweiz in den nächsten Jahren zu einer überalterten Gesell-