Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/123: Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten · 24 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht
6 Auswirkungen
6.1 Auswirkungen auf den Bund, Kantone und Gemeinden
6.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Gemäss Schätzungen14 der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) führt der beantragte Abzug in der Höhe von 4'000 Franken bei der direkten Bundessteuer im Vergleich zur heutigen Situation zu zusätzlichen jährlichen Mindereinnahmen in der Grössenordnung von rund 5 Millionen Franken.
Eine Anhebung der Obergrenze auf 10 000 Franken würde 2 bis 3 Millionen Franken mehr Mindereinnahmen generieren, das heisst gesamthaft 7 bis 8 Millionen Franken.
Gemäss einer Studie der ESTV, in der die verfügbaren Daten über die Weiterbildungsaufwendungen im Detail analysiert wurden, verteilen sich die von den Steuerpflichtigen getragenen Kosten für Weiterbildung folgendermassen:
selbst getragene Anzahl Steuerpflichtige Kumuliert Weiterbildungskosten in Prozent 0 - 1000 4040
1001 - 2000 2363
2001 - 3000 1073
3001 - 4000 881
4001 - 5000 485
mehr als 5000 15100
Bei der Einkommensteuer von Kantonen und Gemeinden lassen sich die finanziellen Auswirkungen wegen der nicht vorgegebenen Obergrenze des Abzugs nicht beziffern. Würden sich die Kantone indessen durchschnittlich an der für die direkte Bundessteuer geltenden Obergrenze von 4 000 Franken orientieren, so dürften sich die jährlichen Mindereinnahmen von Kantonen und Gemeinden insgesamt auf rund 35 Millionen Franken belaufen.
14 Diese Schätzungen sind Teil einer umfassenden Studie "Die steuerliche Behandlung der Kosten für die Aus- und Weiterbildung" von Dubach Marc, 6. Juni 2008; veröffentlicht auf der Internetseite der Eidg. Steuerverwaltung ESTV www.estv.admin.ch