Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/123: Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten · 24 Seiten

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Weiterbildung im Sinne von Artikel 30 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung als Weiterbildungskosten steuerlich in Abzug zu bringen. Die Motion wurde in Form eines Postulates am 2. März 2004 überwiesen.

• Parlamentarische Initiative 04.432 von Nationalrätin Chiara Simoneschi-

Cortesi "Direkte Bundessteuer. Abzugsberechtigung von Weiterbildungs- und Umschulungskosten". Die Initiative sah vor, dass Aus- und Weiterbildungskosten für berufs- und nicht berufstätige Männer und Frauen abzugsfähig werden. Der Initiative wurde am 23. September 2009 keine Folge gegeben.

• Postulat 05.3699 von Ständerat Alain Berset "Förderung der Weiterbildung".

Das Postulat sah vor, dass der Bundesrat seinen Bericht zum Postulat 03.3565 mit einem Zusatzbericht ergänze, der die Vor- und Nachteile von − kostenneutralen − Massnahmen aufzeigt, welche den steuerlichen Abzug der Weiterbildungskosten ersetzen könnten, namentlich Weiterbildungskredite oder die Förderung der Weiterbildungsinstitutionen. Das Postulat wurde am 8. Dezember 2005 zurückgezogen.

• Interpellation 07.3089 von Nationalrat Mario Fehr "Berufliche Aus- und

Weiterbildungskosten. Steuerliche Verbesserungen". Die Interpellation wurde am 1. Oktober 2007 im Nationalrat erledigt.

• Standesinitiative 07.309 des Kantons Glarus "Wiedereinführung von Ausbil-

dungsabzügen". Die Standesinitiative sah vor, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer so zu ändern, dass für die Ausbildungskosten ein konkreter Betrag vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann. Der Initiative wurde von beiden Räten keine Folge gegeben.

• Motion 04.3632 von Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz "StHG. Ausbil-

dungsabzug". Die Motion forderte eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes, damit die Kantone die Möglichkeit erhalten, einen Ausbildungsabzug (wie er vor der Umsetzung des StHG in mehreren Kantonen zur Anwendung kam) wieder eingeführt werden kann. Der Ständerat lehnte am 30. September 2008 die Motion ab.

• Standesinitiative 05.301 des Kantons St. Gallen "Ausbildungsabzüge in der

Steuergesetzgebung. Wiedereinführung". Die Standesinitiative verfolgte das Ziel, die Ausbildungskosten von den steuerbaren Einkünften abziehen zu können. Der Initiative wurde am 23. September 2009 keine Folge gegeben.

• Motion 05.3129 von Nationalrat Johannes Randegger "Steuerliche Gleichbe-

handlung beruflicher Bildungs- und Weiterbildungskosten". Der Motionär verlangte eine Gesetzesänderung, so dass steuerrechtlich im tertiären Bildungsbereich kein Unterschied zwischen "Ausbildung" und "Weiterbildung" mehr bestehe. Der Ständerat lehnte am 30. September 2008 die Motion ab.

• Parlamentarische Initiative 06.492 von Ständerat Eugen David "Steuerliche

Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten". Die Initiative sah eine Er-