Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/3: 05.404 Parlamentarische Initiative. Verbot von sexuellen Verstümmelungen · 22 Seiten

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Jahre dieser Praxis vermutlich bereits ausgesetzt worden30. Angesichts dieser Zahlen haben das Gesundheits-, das Innen- und das Bildungs- und Arbeitsministerium sowie der britische Ärzteverband Rundschreiben und Ratgeber für Ärzte zum Thema der Verstümmelung weiblicher Genitalien herausgegeben31.

2.3.2 Italien

Italien hat zur Bekämpfung von Genitalverstümmelungen im Jahr 2006 neue, spezifische Strafrechtsnormen eingeführt32. Das Strafgesetzbuch wurde mit dem Artikel 583bis ergänzt, der mit Haft zwischen vier und zwölf Jahren bestraft, wer ohne therapeutische Erfordernis eine Verstümmelung der weiblichen Genitalorgane veranlasst. Unter Verstümmelung versteht der Gesetzgeber neben der Infibulation auch die Klitoridektomie, die Beschneidung sowie jedes Vorgehen, das Auswirkungen derselben Art verursacht. Gleicherart wird mit Haft zwischen drei und sieben Jahren bestraft, wer ohne therapeutische Erfordernis und um die Sexualfunktionen zu beeinträchtigen andere als die erwähnten Verletzungen an den weiblichen Genitalorganen herbeiführt, die eine körperliche oder geistige Krankheit bewirken.

Die Bestimmungen gelten auch, wenn die Tat von italienischen Staatsangehörigen im Ausland oder von in Italien wohnhaften Ausländern begangen wird, oder wenn dabei im Ausland italienische Staatsangehörige oder in Italien wohnhafte Ausländer zu Schaden kommen. In diesem Fall wird die schuldige Person auf Antrag des Justizministers bestraft. Der ebenfalls neu eingeführte Artikel 583ter des Strafgesetzbuches sieht zudem für im Gesundheitswesen tätige Personen, die sich einer Straftat nach Artikel 583bis schuldig gemacht haben, als Nebenstrafe ein Berufsausübungsverbot zwischen drei und zehn Jahren vor.

Im Gesetz selbst ist zudem ein umfassendes Dispositiv zur Prävention von Verstümmelungen vorgesehen. Genannt werden Förder- und Koordinationstätigkeiten, Informationskampagnen, Weiterbildungen des Gesundheitspersonals sowie die Teilnahme an internationalen Zusammenarbeitsprogrammen33.

30 Rachel Williams, 21'000 girls at risk of genital mutilation, say campaigners, in: The Guardian vom 10. Oktober 2007 (Online-Ausgabe; www.guardian.co.uk/uk/2007/oct/10/gender.ukcrime).

31 Department of Health, Home Office, Department for Education and Employment, Working Together to safeguard children. A guide to inter-agency working to safeguard and promote the welfare of children, London, The Stationery Office 1999 (Kapitel 5) und Webseite des britischen Ärzteverbands (www.bma.org.uk/ap.nsf/Content/FGM~UK#Distribution).

32 Gesetz Nr. 7 vom 9. Januar 2006

33 Artikel 2 bis 4 und Artikel 7 des Gesetzes Nr. 7 vom 9. Januar 2006; vgl. zur Umsetzung beispielsweise die Leitlinien des Gesundheitsministeriums vom 8. März 2008 für Berufskräfte aus dem Gesundheitswesen und anderen Branchen für Präventions-, Hilfs- und Rehabilitationstätigkeiten (www.ministerosalute.it/imgs/C_17_pubblicazioni_769_allegato.pdf)