Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/3: 05.404 Parlamentarische Initiative. Verbot von sexuellen Verstümmelungen · 22 Seiten

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2 Ausgangslage

2.1 Begriff, Verbreitung, Motive und Erscheinungsformen der Verstümmelung weiblicher Genitalien

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien (auch „Genitalbeschneidung“ genannt) umfasst die teilweise oder ganze Entfernung der äusseren weiblichen Genitalien und sonstige Verletzungen der weiblichen Genitalien aus nicht-medizinischen Gründen3.

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) sind weltweit zwischen 100 und 140 Millionen Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen, wobei jährlich schätzungsweise 3 Millionen bedrohte Mädchen und Frauen dazukommen. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien wird vorwiegend in Zentral- und Westafrika, aber auch in einigen Ländern des Mittleren Ostens und Südostasiens praktiziert. Durch die Migrationsströme hat dieses Phänomen auch Nordamerika und Europa erreicht4. Gemäss einer auf einer Befragung von Gynäkologinnen und Gynäkologen basierenden Schätzung lebten in der Schweiz im Jahr 2001 rund 6700 Mädchen und Frauen, welche von Genitalverstümmelung betroffen oder davon bedroht sind5.

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien wird seit ungefähr 2000 Jahren praktiziert. Obwohl häufig auch religiöse Motive zur Rechtfertigung dieses Brauchs herangezogen werden, muss klargestellt werden, dass keine Religion die Verstümmelung weiblicher Genitalien vorschreibt. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien wird von Katholiken, Protestanten, Muslimen, orthodoxen Kopten, Juden, Animisten und Atheisten praktiziert. Neben den religiösen Motiven haben auch sozial und kulturell determinierte Argumente eine grosse Bedeutung (Tradition, Reinheitsgebot, ästhetische Gründe, Bewahrung der Jungfräulichkeit u.a.)6.

Seit 2008 definiert die WHO die verschiedenen Erscheinungsformen der Verstümmelung weiblicher Genitalien neu wie folgt7:

- Klitoridektomie (Typ I). Darunter versteht man die partielle oder totale Entfernung der Klitoris und deren Vorhaut (Typ Ib). In seltenen Fällen wird einzig die Vorhaut der Klitoris entfernt (Typ Ia).

- Exzision (Typ II). Unter Exzision versteht man die partielle oder totale Entfernung der Klitoris und der inneren Schamlippen, mit oder ohne Entfernung der äusseren Schamlippen.

- Infibulation (Typ III). Bei der Infibulation werden die inneren und/oder die äusseren Schamlippen entfernt, die Wundränder werden anschliessend bis auf eine minimale Öffnung zusammengenäht. Zusätzlich kann es zur Entfernung der Klitoris kommen.

3 Vgl. World Health Organization (WHO), Eliminating female genital mutilation. An interagency statement, Genf 2008, S. 4.

4 WHO, a.a.O, S. 1.

5 Fabienne Jäger, Sylvie Schulze, Patrick Hohlfeld, Female genital mutilation in Switzerland: a survey among gynaecologists, in: Swiss Medical Weekly 2002, S. 259ff.

6 Vgl. Richtlinie der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe „Patientinnen mit genitaler Beschneidung: Schweizerische Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Pflegefachkräfte“, S. 4.

7 WHO, a.a.O, S. 4 und 23ff.