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Vernehmlassung 2009/82: Verordnung des UVEK über die Sicherheitsanforderungen an Seile von Seilbahnen zur Personenbeförderung (Seilverordnung) · 32 Seiten

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Anhang 4

(Art. 2 Abs. 3)

Begriffe

1 Tragseil

Das Tragseil ist ein Seil, das die Fahrzeuge trägt, diese jedoch nicht fortbewegt.

2 Zugseil

Das Zugseil ist ein Seil, das die Fahrzeuge fortbewegt, diese jedoch nicht trägt.

3 Förderseil

Das Förderseil ist ein Seil, das die Fahrzeuge trägt und fortbewegt.

4 Bergungsseil

Das Bergungsseil ist ein Seil, das ausschliesslich Bergungszwecken dient, mit der gleichen Funktion wie Zug- oder Förderseile.

5 Spannseil

Das Spannseil ist ein Seil, mit dem Trag-, Zug-, Förder- und Bergungsseile gespannt werden.

6 Zugsicherheit

Die Zugsicherheit ist das Verhältnis zwischen der wirklichen Bruchkraft und dem grössten im Betrieb auftretenden Seilzug bei gleichförmiger Bewegung.

7 Bruchkraft

71 Rechnerische Bruchkraft

Die rechnerische Bruchkraft des Seils ist die Summe der Produkte aus der Nennfestigkeit und den zugehörigen Nennquerschnitten aller Drähte.