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Vernehmlassung 2009/82: Verordnung des UVEK über die Sicherheitsanforderungen an Seile von Seilbahnen zur Personenbeförderung (Seilverordnung) · 32 Seiten
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Anhang 4
(Art. 2 Abs. 3)
Begriffe
1 Tragseil
Das Tragseil ist ein Seil, das die Fahrzeuge trägt, diese jedoch nicht fortbewegt.
2 Zugseil
Das Zugseil ist ein Seil, das die Fahrzeuge fortbewegt, diese jedoch nicht trägt.
3 Förderseil
Das Förderseil ist ein Seil, das die Fahrzeuge trägt und fortbewegt.
4 Bergungsseil
Das Bergungsseil ist ein Seil, das ausschliesslich Bergungszwecken dient, mit der gleichen Funktion wie Zug- oder Förderseile.
5 Spannseil
Das Spannseil ist ein Seil, mit dem Trag-, Zug-, Förder- und Bergungsseile gespannt werden.
6 Zugsicherheit
Die Zugsicherheit ist das Verhältnis zwischen der wirklichen Bruchkraft und dem grössten im Betrieb auftretenden Seilzug bei gleichförmiger Bewegung.
7 Bruchkraft
71 Rechnerische Bruchkraft
Die rechnerische Bruchkraft des Seils ist die Summe der Produkte aus der Nennfestigkeit und den zugehörigen Nennquerschnitten aller Drähte.