Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/97: Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) · 31 Seiten

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b. die Anzahl von Radio- oder Fernsehprogrammen, die zu verbreiten sind, oder die Übertragungs-

kapazitäten, die für die Verbreitung von Programmen zu reservieren sind.

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Das UVEK sorgt dafür, dass zur Versorgung der Bevölkerung in ausserordentlichen Lagen eine aus- reichende Verbreitung von Programmen nach den Vorgaben des Bundesrates sichergestellt werden kann.

Der Kanton SO, die SPS und die CVP sowie ARBUS und publisuisse stimmen der Kompetenzanpas- sung im Frequenzbereich zu.

Die SRG, der VSP und Radio Central verlangen materielle Anpassungen: So soll bei der Frequenz- planung gemäss den Absätzen 1 und 2 dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Produktions- unternehmen nicht nur Frequenzen für die Programmsendung, sondern auch solche für die Pro- grammproduktion (Herstellung) benötigen (SRG). In einem neuen Absatz 4 soll zudem vorgesehen werden, dass infolge Aufgabe der Verbreitung frei werdende Frequenzen nicht versteigert oder neuen Bewerbern zugeteilt werden dürfen, sondern für bereits bestehende private Veranstalter eingesetzt werden müssen (VSP, Radio Central).

SGKM zieht die Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde für die Frequenzverwaltung im Rundfunkbereich der vorgeschlagenen Kompetenzverteilung vor.

2.12 Förderung von neuen Technologien

2.12.1 Allgemein

Die Kantone GE, GL und SO, die SPS sowie SRG, MCDT, Léman Bleu, SMC, SW, SGKM begrüssen die Erweiterung des Anknüpfungspunktes auf Betriebskosten bei der Technologiefinanzierung ebenso wie die Möglichkeit, dass die Gelder aus der Technologiefinanzierung für Informationsleistungen des BAKOM verwendet werden können. Der Kanton TI ist mit den Anpassungen einverstanden, weist jedoch auf einen aktuellen Mangel bei der Verbreitung der SRG-Programme über DVB-T hin. In den verschiedenen Sprachregionen würden jeweils die ersten beiden Sender in der Sprache der Region, aber nur die ersten Programme der anderen Landessprachen verbreitet. Mit der Technologieförderung könnte dieser mangelhafte Sprachenaustausch beseitigt werden.

Der Kanton SH und Radio Munot schlagen vor, den Anteil aus dem Ertrag der Konzessionsabgabe von ein auf zwei Prozent zu verdoppeln. Die Förderung solle ferner über mindestens drei bis maximal fünf Jahre möglich sein. Für zusätzliche Verbesserungen bei der Technologieförderung spricht sich auch UNIKOM aus. Die Technologieförderung müsse sicherstellen, dass auch die Veranstalter für ihre Mehrkosten entschädigt werden. Zukünftig sei auch denkbar, kleinere Überschüsse aus dem Abgabe- anteil dafür zu verwenden. VSP beantragt eine Öffnung der Technologieförderung für alle konzessio- nierten privaten Veranstalter.

Skeptisch äussert sich ARBUS zu den Anpassungen bei der Technologieförderung. Die Bestimmung sei zu offen formuliert, weshalb nicht absehbar sei, welche Ausmasse die Förderung annehmen wer- de. FRC beantragt die Durchführung einer Studie zu neuen Technologien, im Rahmen welcher insbe- sondere die Einführungskosten, der Mehrenergiebedarf und die diesbezüglichen Bestrebungen in den Nachbarländern erhoben werden sollen, um die Richtigkeit und Notwendigkeit der Technologieförde- rung generell zu überprüfen.

Eine kritische Haltung gegenüber der Technologieförderung nehmen Swisscable, Orange, economie- suisse und der Arbeitgeberverband ein. Neue Technologien sollen sich grundsätzlich marktgetrieben entwickeln. Bereits heute sei die Netzabdeckung von DAB über 90 Prozent. Eine weitere Förderung sei unnötig. In Randregionen könne eine weitergehende Förderung allenfalls berechtigt sein. Insge- samt gelte es aber zu verhindern, dass daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiere. Die Technolo- gieförderung dürfe deshalb nur in Regionen stattfinden, in welchen keine anderen Fernmeldedienst- anbieter auf eigene Rechnung äquivalente Verbreitungsinfrastrukturen erstellt haben und betreiben.