Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/97: Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) · 31 Seiten
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3.2 Konzessionsverlängerung
Zwecks Investitionsschutz und Planungssicherheit verlangen verschiedene Vernehmlassungsteilneh- mende eine Verlängerung der aktuell geltenden Konzessionen. Die Konzessionen privater Radio- und Fernsehveranstalter seien um fünf Jahre (Léman Bleu, Canal Alpha), 10 Jahre (Medienverbände,
Telesuisse, VSP, Radio Beo, Radio Central, Canal 9) oder unbestimmt (Kantone FR, GE, JU, VD;
UNIKOM) zu verlängern. Telesuisse, VSP, Radio Central und Canal 9 fordern darüber hinaus, dass Papierversprechen bei einer allfälligen Neuausschreibung der Konzessionen weniger Gewicht haben sollen als die bisherigen Leistungserbringer. Sollte ein bisheriger Veranstalter die Konzession nicht mehr erhalten, so müsse dieser ferner das Anrecht haben, sein Programm mit der alten Konzession mindestens fünf Jahre ab Entscheid weiter zu betreiben.
3.3 Rahmenbedingungen für private Radios und Fernsehen
Verbesserte Rahmenbedingungen für private Radios und Fernsehen wünschen sich die Medienver- bände, VSP, Radio Central und Canal 9. Wolle sich die Schweiz eine lebendige, qualitativ hoch ste- hende regionale Radio- und Fernsehlandschaft bewahren, so sei eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen dringlich (Medienverbände). Canal 9 weist auf die Kostenintensität von regiona- lem Fernsehen mit Leistungsauftrag hin. Die Finanzierung werde aufgrund von Markt- und Produkti- onszwängen immer schwieriger. Der Fortbestand des lokal-regionalen Service public in seiner jetzigen Form sei dadurch gefährdet, was bei der Gesetzgebung und insbesondere bei den Kriterien und Kal- kulationskoeffizienten der Gebührenanteile berücksichtigt werden müsse. Es verlangt deshalb finan- zielle Unterstützung aus öffentlichen Geldern in den Bereichen Innovation und technische Infrastruk- tur, Forschung und Entwicklung, Grundausbildung und Weiterbildung sowie Archivierung. Konkrete Massnahmen für die privaten Radios machen VSP und Radio Central: So solle das Verbot für politi- sche Werbung (Art. 10 Abs. 1 Bst. d RTVG) aufgehoben, der SRG Werbung in ihrem Online-Auftritt untersagt (Art. 14 RTVG) und eine zeitliche Ausweitung der Regionaljournale der SRG (Art. 26 Abs. 2 RTVG) verhindert werden.
Die Kantone FR und VD erhoffen sich inhaltliche Verbesserungen. Dafür sei der Leistungsauftrag in einem Versorgungsgebiet mit einem allgemeinen, überregionalen Leistungsauftrag zu ergänzen. Heu- te liessen sich viele Themen nicht mehr einfach auf das Versorgungsgebiet beschränken, müssten aber auch in den Lokalmedien gebührend Berücksichtigung finden. Der ergänzende Leistungsauftrag müsse bezüglich der Dauer denselben Modalitäten unterliegen, wie der eigentliche Leistungsauftrag.
3.4 Werbefenster
Verschiedene Forderungen betreffen die Werbefenster - eigens an das Schweizer Publikum gerichtete Werbung in ausländischen Fernsehprogrammen. Joiz fordert, dass ausländische Programmveranstal- ter mit Schweizer Werbefenster einen Teil der dadurch generierten Werbeeinnahmen in die schweize- rische Medienindustrie zurückführen müssen, indem sie zur Produktion von in der Schweiz hergestell- ten, auf den Schweizer Markt ausgerichteten redaktionellen Programmen verpflichtet werden. Ähnlich argumentieren die SRG und publisuisse: Wer vom Schweizer Werbemarkt profitiere, solle auch die damit im Zusammenhang stehenden Verpflichtungen mittragen. Sie beantragen daher, dass ausländi- sche Programmveranstalter mit Schweizer Werbefenster zur Leistung von Filmförderung (Art. 7 Abs. 2 RTVG) verpflichtet werden. Ferner seien die Fernmeldedienstanbieterinnen, welche das Schweizer Werbefenster eines ausländischen Programmveranstalters verbreiten, zu verpflichten, auch das ur- sprüngliche Programm ohne Werbefenster einzuspeisen (Art. 61 Abs. 2 RTVG [neu]). SW/PS verlangt die Einführung einer Abgabe für die Verbreitung von Werbefenstern ausländischer Programmveran- stalter, welche die Fernmeldedienstanbieterinnen zu entrichten hätten.
CP unterstützt die Kritik der privaten Veranstalter an den Schweizer Werbefenstern ausländischer Veranstalter. Dass diese nicht unter das schweizerische Recht fallen, führe zu einer Benachteiligung der hiesigen Rundfunkveranstalter und müsse im Rahmen der nächsten Verhandlungen zum EU-Filmförderungsprogramm MEDIA behoben werden.