Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/97: Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) · 31 Seiten

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2 Zu den einzelnen Bestimmungen

2.1 Abgabesystem

2.1.1 Art. 68 - Grundsatz

1Der Bund erhebt eine Abgabe zur Finanzierung der Erfüllung des Leistungsauftrags von Radio und

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Fernsehen (Art. 93 Abs. 2 BV ).

2Die Abgabe wird pro Haushalt und pro Unternehmen erhoben.

3Der Ertrag und die Verwendung der Abgabe werden in der eidgenössischen Staatsrechnung mit Ausnahme der dem Bund zu leistenden Entschädigungen nicht ausgewiesen.

4Der Bundesrat regelt die Periodizität und die Fälligkeit der Abgabe.

Die vorgeschlagene geräteunabhängige Abgabe wird von vielen Stellungnehmenden grundsätzlich begrüsst. So von allen Kantonen (mit Ausnahme von ZH) sowie von FDK; EVP, SPS, CVP, GPS,

BDP; Piratenpartei, CP, SGB, SKOS, DOK, Reformierte Medien, Katholischer Mediendienst, WEKO, Goldbach, Städteverband, Gastro Suisse, Canal Alpha, Joiz, senesuisse, Billag, SBV, VSED, ARBUS, upc, VSP, Schweizer Medien, Medienverbände, Syndicom, Coalition suisse, SSM, impressum, Ge- meindeverband, H+, Égalité Handicap, SFP, publisuisse, SGB, AZ Medien, canal 9, suisseculture,

Radio Munot und Léman Bleu.

Einige Teilnehmende befürworten zwar den Systemwechsel grundsätzlich, erwarten allerdings, dass Personen, die bewusst auf den Radio- und Fernsehkonsum verzichten, keine Abgabe leisten müssen (sog. Opting out: AG, GE, SZ; Piratenpartei; SAB, kf, SGKM, FER, Swisscable, economiesuisse,

Swissperform).

Andere erwarten, dass der Abgabeertrag nicht höher ausfällt (UR; EVP, SPS; Goldbach, ARBUS)

bzw. dass die individuelle Belastung sinkt (BL; BS, kf, upc, Gemeindeverband). Hingegen erwartet Canal 9 mit dem neuen System höhere Erträge. Auch der SSM erwartet, dass in Zukunft Gebührener- höhungen möglich sein sollen.

CURAVIVA lehnt die Vorlage nicht ab, befürchtet aber administrativen Aufwand für Heime und soziale Institutionen. Égalité Handicap und SGB weisen auf die indirekte Diskriminierung gehörloser Men- schen hin, die nicht Radio konsumieren können und trotzdem dafür bezahlen müssen.

SIG äussert Skepsis zum Systemwechsel.

Von einigen Stellungnehmenden wird die Vorlage abgelehnt (ZH; SVP, FDP.; Suissimage, ssa, VSEI, SGV, Swissfilm, AGVS, FVE, Aktion Medienfreiheit, SUISA, AUF, SKS, UNIKOM, FRC, INSOS,

Swissperform, die meisten der 97 privaten Stellungnahmen). Der Kanton NW sowie CP, Goldbach und FER lehnen nur die Unternehmensabgabe ab. UNIKOM lehnt die Vorlage ab, weil nicht zwischen Radio und Fernsehen unterschieden wird.

Falls der Systemwechsel trotzdem eingeführt wird, wird zumindest eine Opting-out-Möglichkeit gefor- dert (SVP; Suissetec, VSEI, SGV, FRC), SKS verlangt eine nach Radio und Fernsehen getrennte Opting-out-Möglichkeit. Gemäss SUISA sollen sämtliche mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen der Abgabepflicht unterstehen.

Nur gegen die Unternehmensabgabe sprechen sich NE, Suissetec, CP und Goldbach aus.

FDP spricht sich für eine Finanzierung des Service public über die Steuer aus. Gemäss Aktion Me- dienfreiheit handelt es sich um eine verfassungsrechtlich fragwürdige Vorlage; der Ertrag und die

4 SR 101