Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/109: Freizügigkeitsgesetz und Gesetz über die berufliche Vorsorge. Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten und Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht · 25 Seiten
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lassungsbericht selbst hervorgehe (BE, LU, ZG, AR und JU). Bei einer Abwägung von Kosten und Nutzen lehnt AR die Vorlage ab. Aus Sicht TI zielt die Vorlage darauf ab, diejenige Behörde zu begünstigen, welche nicht bezahlte Unterhaltsleistungen bevorschusst hat; die Vorlage sichert nicht Unterhaltsbeiträge zugunsten der berechtigten Person.
Von den zwölf politischen Parteien haben fünf Parteien Stellung genommen. CVP, EVP und SP stimmen der Vorlage zu. FDP.Die Liberalen und SVP lehnen sie ab.
Die CVP unterstützt die Zielsetzung der Vorlage. Die Gesetzesänderung ist für die CVP ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz der Sicherung der finanziellen Bedürfnisse des Kindes.
Die EVP unterstützt vorbehaltslos die Vorlage, zumal damit die Ansprüche der Kinder besser gesichert werden könnten. Aus Sicht EVP müssten mit der vorgeschlagenen Regelung keine neuen administrativen Strukturen geschaffen werden, vielmehr würden die bestehenden verbessert, so dass wenige zusätzliche Kosten generiert würden.
Auch wenn die Umsetzung mit einem administrativen Aufwand verbunden wäre, unterstützt die SP die vorgeschlagene Regelung aus sozialpolitischer Sicht und fordert eine rasche Inkraftsetzung.
Die SVP erachtet die vorgeschlagenen Massnahmen als überzogen, auch wenn es stossende Fälle gibt. Sie beantragt, die den Pensionskassen völlig wesensfremde Aufgabe ersatzlos zu streichen. Die FDP.Die Liberalen lehnt die Vorlage in dieser Form ab, anerkennt jedoch,
dass das Anliegen der Vorlage aufgrund von stossenden Einzelfällen seine Berechtigung habe.
Von den drei auf gesamtschweizerischer Ebene tätigen Dachverbänden der Gemeinden,
Städte und Berggebiete hat sich einzig der Schweizerische Städteverband geäussert. Er stimmt der Vorlage zu. Aus seiner Sicht hätten die Inkassostellen der Sozialdienste dank der Meldepflicht einen nützlichen Informationsvorsprung und die einfachere Belangung des Schuldners würde zu Einsparungen bei der Sozialhilfe führen.
Mit Ausnahme von economiesuisse und SwissBanking haben die eingeladenen gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft an der Vernehmlassung teilgenommen. Vier befürworten die Vorlage (SBV, SGB, KV Schweiz und Traivail.Suisse), zwei lehnen sie ab (SGV und Schweizerischer Arbeitgeberverband). Dabei erachten der SBV und Travail.Suisse die den Einrichtungen auferlegten Meldepflichten als zumutbar. KV Schweiz findet die Neuregelung materiell sinnvoll. KV Schweiz, der SGB und Travail.Suisse weisen aber darauf hin, dass die Umsetzung der neuen Massnahmen schwierig sein dürfte, da die Inkassobehörden häufig die betreffende Einrichtung nicht kennen, was insbesondere bei häufigem Stellenwechsel der Fall sein dürfte. Der Schweizerische Arbeitgeberverband und der SGV bemängeln insbesondere die vorsorgefremden Aufgaben, welche den Einrichtungen übertragen würden und die damit zusammenhängenden Kostenfolgen.
Von den fünf eingeladenen der Gruppe Behörden und verwandte Institutionen haben sich zwei vernehmen lassen. Die SKOS unterstützt die Vorlage, weil damit den Inkassobehörden für die Bekämpfung der Familienarmut zusätzliche Instrumente zur Verfügung gestellt würden. Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden steht der Vorlage ablehnend gegenüber, u.a. weil damit den Vorsorgeeinrichtungen artfremde Aufgaben übertragen würden, welche zu zusätzlichen Arbeitsabläufen und zu wesentlichen zusätzlichen Kosten führen würde.
Von den 21 Vernehmlassungsadressaten der Gruppe Versicherte, Leistungsbezüger, Selbständigerwerbende haben sich fünf vernehmen lassen. Alle stimmen der Vorlage zu (SBLV,
Integration Handicap, SSR, SVA und SVAMV). Integration Handicap erachtet es jedoch
als fraglich, ob mit der Vorlage das Inkasso von Alimentenausständen erheblich erleichtert