Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/109: Freizügigkeitsgesetz und Gesetz über die berufliche Vorsorge. Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten und Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht · 25 Seiten
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9 Anmerkungen zu einzelnen Themen
Sowohl Befürworter als auch Gegner der Vorlage äussern sich teilweise ähnlich oder mit gleichen Anmerkungen zu bestimmten Themen, welche nachfolgend zusammengefasst dargelegt werden.
9.1 Vorbehalte zum administrativen Aufwand und den Mehrkosten / artfremde Aufgaben für die Einrichtungen
Mit der Vorlage wird aus Sicht ZH und SG lediglich ein Teilbereich aus dem Problemkreis der Alimentenhilfe gelöst. Mehrere Kantone machen auf den administrativen Aufwand und die damit verbundenen Mehrkosten oder die unklaren Kostenfolgen wie beispielweise die Kosten für die nötigen Anpassungen der Informatik (UR, AI, AG und VD) aufmerksam und/oder stellen fest, dass sich die Einrichtungen mit eigentlichen zweckfremden Aufgaben beschäftigen müssten (SO, AG und VD). BL steht den geplanten Gesetzesanpassungen aus Gründen der Verhältnismässigkeit (Anzahl der vermuteten Meldungen im Verhältnis zu den notwendigen Anpassungen bei über 2‘000 registrierten Vorsorgeeinrichtungen) kritisch gegenüber und erwähnt auch die zusätzlichen Verwaltungskosten.
Ebenfalls aus Sicht BE, LU, OW, ZG, AR, JU und TI würden mit der vorgeschlagenen Lösung den Einrichtungen artfremde Aufgaben übertragen, welche zu zusätzlichen Kosten und erhöhtem Verwaltungs- und Kontrollbedarf oder zu Anpassungen der Informatik (BE, LU, OW, GL, ZG, AR und JU) sowie zu einer zusätzlichen Verkomplizierung der 2. Säule führen würde (LU, OW, GL, ZG und AR). Dies steht nach Meinung mehrerer Teilnehmenden im Widerspruch zur Forderung nach der Senkung der Verwaltungskosten in der 2. Säule (BE, OW,
ZG, AR, JU und AI) oder zur Forderung nach der Vereinfachung und der Miliztauglichkeit der
2. Säule (LU, OW, ZG und AR). Dabei wird auch festgestellt, dass nur ein kleiner Teil der Versicherten von der vorgeschlagenen Lösung betroffen wäre und auch nur ein kleiner Teil der Unterhaltsberechtigten davon profitieren könnte (OW, AR und JU). Aus Sicht GL erscheint der mit der Änderung verbundene Aufwand insbesondere für kleinere Pensionskassen gegenüber dem vergleichsweise geringen Nutzen unverhältnismässig, zumal die Alimentenausstände auch auf dem Betreibungsweg eingefordert werden könnten.
Nebst den Kantonen greifen weitere Teilnehmende das Thema auf: KV Schweiz, SVV,
SGHVR, Trianon SA, GroupeMutuel, FDP.Die Liberalen, SVP, SGV, Schweizerischer Ar-
beitgeberverband, Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden,
ASIP, VVAK, SKPE, VVP, inter-pension, Vorsorgeforum, IZS und FER. Einige dieser Teilnehmenden begrüssen die Stossrichtung und anerkennen den Handlungsbedarf und/oder erwähnen in der Praxis zweifellos stossende Einzelfälle. Mehrere Teilnehmende hinterfragen die zusätzlichen Kosten aus Sicht der Verhältnismässigkeit und verweisen auf die komplizierten Informationswege oder stellen die Vollzugstauglichkeit oder den Nutzen der Vorlage in Frage, zumal vermutlich nur in Ausnahmefällen die Vorsorgegelder effektiv gesichert werden könnten und die Problematik der Vernachlässigung der Unterhaltspflicht höchstens teilweise gelöst werden könnte. Mehrere der genannten Teilnehmenden weisen auch darauf hin, dass den Einrichtungen mit der vorgeschlagenen Lösung artfremde Aufgaben übertragen werden, welche mit EDV-technischen Anpassungen verbunden wären, was zu zusätzlichen Arbeitsabläufen und Kosten führen würde. Ebenfalls fünf unaufgeforderte Teilnehmende greifen dieses