Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/109: Freizügigkeitsgesetz und Gesetz über die berufliche Vorsorge. Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten und Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht · 25 Seiten
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2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept
2.1 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren
Zur Vernehmlassung eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die auf gesamtschweizerischer Ebene tätigen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, Behörden und verwandte Institutionen, Organisationen der Versicherten, Leistungsbezüger und Selbständigerwerbenden, Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen sowie Durchführungsstellen und weitere Organisationen.
Neben diesen eingeladenen Teilnehmenden haben sich auch Vorsorgeeinrichtungen und Beratungsfirmen (unaufgeforderte Teilnehmende) zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen geäussert.
2.2 Auswertungskonzept
Die Vernehmlassungsvorlage enthält zwei inhaltlich voneinander unabhängige Teile. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend separat zu Teil I (Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten) und Teil II (Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht) ausgewertet.
In Teil I werden nach einer kurzen Übersicht zunächst die Stellungnahmen zum vorgeschlagenen Artikel 19a VE-FZG, unterteilt nach Absätzen, zusammengefasst und danach weitere, allgemeine Bemerkungen und Kritikpunkte dargestellt.
Die Teilnehmenden haben sich mehrheitlich allgemein zu Teil II der Vorlage geäussert. Nach Darstellung der wichtigsten Ergebnisse werden daher vorab die grundsätzlichen Anmerkungen der Teilnehmenden aufgezeigt. Danach folgen die Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen und zu Themen, welche mehrheitlich sowohl von Befürwortern und Gegner aufgegriffen werden.
Die Stellungnahmen können vollständig auf der Internetseite des BSV2 eingesehen werden.
2 Vgl. http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/01839/03247/index.html?lang=de.