Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/109: Freizügigkeitsgesetz und Gesetz über die berufliche Vorsorge. Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten und Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht · 25 Seiten

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nicht gewillt sind, Risiken einzugehen, Anlagestrategien angeboten werden sollten, die sie vor Anlageverlusten schützen.

4.1.2 Ablehnung gegenüber der vorgeschriebenen Strategie mit Garantie

17 Vernehmlassungsteilnehmende (LU, BL, AG, FDP.Die Liberalen, SVP, Schweizerischer

Arbeitgeberverband, SwissBanking, ASIP, SKPE, SAV, KGAST, VVAK, inter-pension,

SVV, Vorsorgeforum und IZS) sind gegenüber der Vorgabe, dass mindestens eine Anlagestrategie angeboten werden muss, welche die Ansprüche nach FZG garantiert, kritisch eingestellt bzw. beantragen ausdrücklich die Streichung des letzten Satzes von Absatz 1. Auch 6 unaufgeforderte Teilnehmende schliessen sich dieser Position an (Trianon SA, PensFlex

Sammelstiftung, Schindler Stiftung, avadis Vorsorge AG, Publica, Elite Office SA und Towers Watson).

Dabei werden insbesondere die folgenden Argumente ins Feld geführt:

• AG, Schweizerischer Arbeitgeberverband, ASIP und Vorsorgeforum machen geltend,

dass mit der Verpflichtung, mindestens eine Strategie anzubieten, die die Ansprüche aus dem FZG wahrt, das Ziel, auf aufwändige Berechnungen und Rückstellungen für die internationalen Rechnungslegungsnormen zu verzichten, nicht erreicht werden könne. Die Erleichterungen im Hinblick auf IAS 19 wären nur minimal. Towers Watson ist derselben Ansicht. Die Vorsorgepläne wären gemäss internationalen Rechnungslegungsvorschriften auch weiterhin gesamthaft als leistungsorientierte Pläne zu qualifizieren, ungeachtet der Tatsache, dass potentiell nur ein Teil der Vorsorge garantiert ist ("schwarz-weiss Optik" des Standarderlassers). Reine Beitragsprimatpläne wären auch in Zukunft nicht möglich.

• BL führt aus, dass bei Verlusten und einer allfälligen Unterdeckung im Vorsorgeplan mit

Garantie auch die Verpflichtung des Arbeitgebers bleibt, sich an allfälligen Sanierungsbeiträgen zu beteiligen. Die Lösung sei deshalb nicht konsequent. Wenn schon die Möglichkeit einer Wahl von Anlagestrategien vorgesehen werde, müsse das Risiko für alle Strategien beim Versicherten liegen.

• SwissBanking und KGAST sind der Ansicht, dass die Lösung ungeeignet ist, da für die

Garantiestrategie - anders als bei den anderen Strategien - Wertschwankungsreserven gebildet werden müssen. Probleme entstehen bei einem Wechsel von einer flexiblen in eine Strategie mit Garantie. Der Versicherte bringt zwar keine Wertschwankungsreserve mit, würde dann aber von der bestehenden profitieren. Korrekterweise müsste er sich bis zur Höhe der vorhandenen Wertschwankungsreserve einkaufen. Wechselt er zurück in eine andere Strategie, müsste ihm dieser Anteil mitgegeben werden. Das wäre mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden und würde Unsicherheiten für den Versicherten mit sich bringen. KGAST befürchtet, dass Versicherte in Phasen guter Entwicklung der Kapitalmärkte den Wechsel gezielt nutzen könnten. Schindler Stiftung hat ähnliche Vorbehalte. Ein Wechsel der zwei Systeme mit und ohne Garantie wäre nicht möglich, ohne dass erneut nicht gewollte Solidaritäten entstehen. Wie sie den erläuternden Bericht interpretiert, soll jeder Versicherte quasi einen "individuellen Deckungsgrad" bzw. eine "individuelle" Unterdeckung erhalten. Dadurch werde bei einem Austritt Artikel 17 FZG wieder ausgehebelt, da nicht die Allgemeinheit eine individuelle Unterdeckung finanzieren soll. Während einer individuellen Unterdeckung wäre ein Wechsel zu einer Strategie ohne Garantie zudem nicht mehr möglich.

• ASIP fügt an, dass im Zusammenhang mit einer Unterdeckung und zu ergreifenden Sa-

nierungsmassnahmen die vorgeschlagene Lösung im garantierten Teil zu komplex sei und nicht den Bedürfnissen der Vorsorgeeinrichtungen entspreche. Dies macht auch ava-

dis Vorsorge AG geltend.