Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/109: Freizügigkeitsgesetz und Gesetz über die berufliche Vorsorge. Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten und Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht · 25 Seiten

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Teil I Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten

3 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden

Es gingen insgesamt 70 Stellungnahmen zu Teil I der Vorlage ein. Die vorgeschlagene Änderung des FZG wird von der Mehrheit der Teilnehmenden begrüsst. Konkret befürworten insgesamt 62 Teilnehmende (davon zehn unaufgeforderte) die Vorlage zumindest im Grundsatz. Übereinstimmung besteht insbesondere in der Ansicht, dass ein Versicherter, der grössere Risiken eingehen will, auch die Konsequenzen tragen soll, wenn Verluste entstehen, und nicht die in der Einrichtung verbleibenden Versicherten und die Vorsorgeeinrichtung. Acht Teilnehmende (davon ein unaufgeforderter) lehnen die Vorlage ganz oder eher ab (TI, SGB, Travail.Suisse, ARPIP, FER, pk-Netz 2. Säule, Konferenz der kantonalen Ausgleichs-

kassen, Centre Patronal).

Nach Vernehmlassungsgruppen aufgeteilt ergibt sich die folgende Übersicht:

Es haben sämtliche Kantone an der Vernehmlassung teilgenommen. Acht Kantone stimmen dem Entwurf ohne weitere Vorbehalte oder Anmerkungen zu: BE, NW, GL, ZG, SH, TG, NE, JU. TI lehnt die Vorlage mit dem Hinweis auf die Krise in den Finanzmärkten in den letzten Jahren und der Befürchtung, dass mit der vorgeschlagenen Änderung höhere Risiken eingegangen und dadurch höhere Verluste erzielt werden könnten, ab. GR spricht sich zwar für eine Umsetzung in der vorgeschlagenen Form aus, hätte es aber begrüsst, wenn die Idee einer Streichung von Art. 1e BVV 2 weiterverfolgt worden wäre. Die übrigen Kantone begrüssen die Vorlage grundsätzlich, bringen aber verschiedene Kritikpunkte und Änderungsvorschläge vor, die weiter unten im einzelnen dargestellt werden.

Fünf der eingeladenen politischen Parteien haben zur Vorlage Stellung genommen: CVP,

EVP, FDP.Die Liberalen, SP und SVP. Alle begrüssen eine Einführung von Artikel 19a VE-FZG im Grundsatz. CVP und SP sprechen sich ausdrücklich dafür aus, dass mindestens eine Strategie angeboten werden muss, welche die Austrittsleistung nach Artikel 17 FZG garantiert. Die SP hofft, dass mit der neuen Bestimmung Unternehmen ermutigt werden, sich weiterhin für ihr Personal zu engagieren und in der überobligatorischen Vorsorge neue attraktive Pläne zu entwickeln. FDP.Die Liberalen und SVP lehnen eine garantierte Strategie hingegen ab. Die SVP ist mit der vorgeschlagenen konkreten Umsetzung insgesamt nicht einverstanden. Sie fordert, dass der Bundesrat eine neue Vorlage ausarbeitet, basierend auf einem konsequent liberalen Ansatz.

Von den an der Vernehmlassung teilnehmenden Dachverbänden der Wirtschaft befürworten fünf die Einführung von Artikel 19a VE-FZG im Grundsatz, bringen aber unterschiedliche Einwände und Alternativvorschläge vor (SGV, Schweizerischer Arbeitgeberverband, SBV,

SwissBanking und KV Schweiz), insbesondere hinsichtlich der Frage, ob weiterhin mindestens eine Strategie angeboten werden muss, welche die Grundsätze des FZG einhält. Zwei Teilnehmende lehnen die Vorlage ab und schlagen stattdessen eine Streichung von Artikel 1e BVV 2 vor (SGB, Traivail.Suisse).

Es wurden fünf Behörden und verwandte Institutionen eingeladen. Von diesen haben sich zwei vernehmen lassen. Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden befürwortet die Vorlage, ist aber der Ansicht, dass der Spielraum, welcher für die Vorsorgeeinrichtungen mit der Wahlmöglichketi der Anlagestrategien geöffnet wird, durch das zwingende Angebot der Anlagestrategie, welche die Garantie des FZG einhält, wieder eingeschränkt wird und die Problematik dadurch nur teilweise entschärft wird. Die SSK äussert sich insbesondere zu (offenen) steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorlage.