Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/109: Freizügigkeitsgesetz und Gesetz über die berufliche Vorsorge. Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten und Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht · 25 Seiten

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werden könnte. Nach SSR liegt der bessere Schutz von Personen mit Anspruch auf Alimente im Interesse der Allgemeinheit und mit der Vorlage könnten erkannte Mängel im System der Alimentenversorgung und des Alimenteninkassos korrigiert werden.

15 Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen sowie Durchführungsstellen wurden zur Vernehmlassung eingeladen, neun davon haben geantwortet (inklusive Sicherheitsfonds BVG). ASIP, SKPE, VVP, VVAK und inter-pension sind gegen die Vorlage. Die Auffangeinrichtung, SVV und ARPIP begrüssen sie grundsätzlich. Auch wenn es in der Praxis zweifellos zu stossenden Fällen kommen kann (ASIP) bzw. es verwerflich ist, wenn Versicherte ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen (SKPE), lehnen sie die Vorlage aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Die Gegner der Vorlage verweisen insbesondere auf die zusätzlichen Kosten und auf die vorsorgefremden Aufgaben, welche den Einrichtungen übertragen werden. Auffangeinrichtung und SVV sprechen sich aus Gründen der Verhältnismässigkeit oder aus Kostengründen für eine Einschränkung der Vorlage im Zusammenhang mit der Wohneigentumsförderung aus. Aus Sicht ARPIP dürfte die Umsetzung der neuen Massnahmen schwierig sein, da die Inkassobehörden häufig die betreffende Einrichtung nicht kennen, was insbesondere bei häufigem Stellenwechsel der Fall sein dürfte.

Von den 16 eingeladenen weiteren Organisationen haben sich sechs an der Vernehmlassung beteiligt. SGHVR, Konsumentenforum kf und pk-Netz 2. Säule begrüssen die Vorlage. Drei Organisationen haben sich dagegen ausgesprochen (FER, Vorsorgeforum und IZS). Nach Konsumentenforum kf sollten die Sicherungsmassnahmen bei unterhaltspflichtigen Personen in jeder Hinsicht Priorität haben. pk-Netz 2. Säule stimmt der Vorlage ohne weitere Vorbehalte oder Anmerkungen zu.

Neben den zur Vernehmlassung eingeladenen Teilnehmenden haben sich acht unaufgeforderte Teilnehmende, insbesondere Vorsorgeeinrichtungen und Beratungsfirmen, zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen geäussert. Trianon SA, Groupe Mutuel und der Gewerbeverband Luzern begrüssen die Vorlage; der Gewerbeverband Luzern ohne weitere Vorbehalte. Fünf Teilnehmende lehnen die Vorlage ab (Centre Patronal, prévoyance.ne,

avadis Vorsorge AG, PUBLICA und Towers Watson).

8 Auswertung der Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen

8.1 40 Absatz 1 VE-BVG bzw. Artikel 24fbis (neu) Absatz 1 VE-FZG

BS und Travail.Suisse beurteilen die Voraussetzung von vier Monatszahlungen für die Meldung an die Einrichtungen explizit als positiv bzw. begrüssen die Definition einer klaren Schwelle.

Der SVAMV schlägt vor, die Bedingung von vier Monatszahlungen für die Meldung zu streichen, da diese als nicht sachgerecht erscheine und dem Grundsatz widersprechen würde, wonach die betroffenen Kinder möglichst rasch Hilfe erhalten sollten.

Um die Massnahmen bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht auf die wirklich problematischen Fälle zu fokussieren, wird von einigen Teilnehmenden vorgeschlagen, die Voraussetzungen für die Meldung zu verschärfen und eine Ausstandfrist von 12 Monaten (LU, ZG, AR und Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden) bzw. sechs Monaten (OW) vorzusehen, was gleichzeitig auch den Aufwand der Einrichtungen wesentlich vermindern bzw. den erwartenden Mehraufwand der Einrichtungen einschränken würde (LU und OW).