Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/109: Freizügigkeitsgesetz und Gesetz über die berufliche Vorsorge. Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten und Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht · 25 Seiten
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Teil II Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht
6 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
Insgesamt gingen zum Teil II 68 Stellungnahmen ein. Die Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen die Vorlage mehrheitlich. Von den eingeladenen Teilnehmenden stimmen grundsätzlich 38 der Vorlage zu, 21 lehnen sie ab, ein Teilnehmer hat sich weder für noch gegen die Vorlage ausgesprochen. Mit Einbezug der nicht offiziell begrüssten Teilnehmenden stimmen grundsätzlich 41 Teilnehmende zu, 26 lehnen sie ab.
Das Bedürfnis der Alimentenhilfe, Unterhaltsansprüche zu sichern, wird mehrheitlich anerkannt. Die Zustimmung erfolgt teilweise aus sozialpolitischer Sicht. Zu den einzelnen vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen gingen insgesamt wenige Stellungnahmen ein. Die Teilnehmenden äusserten sich mehrheitlich generell und teilweise auch skeptisch zu den vorgeschlagenen Bestimmungen, auch wenn die Stossrichtung nicht in Frage gestellt wird. Sowohl Befürworter als auch Gegner kritisieren dabei insbesondere die Übertragung von artfremden Aufgaben an die Vorsorgeeinrichtungen (28 Teilnehmende) und die zusätzlichen Kosten (33 Teilnehmende), was aus Sicht mehrerer Teilnehmenden im Widerspruch zur Forderung nach der Senkung von Verwaltungskosten in der 2. Säule steht. Die Möglichkeit einer zentralen Erfassung aller Vorsorgeguthaben bei der Zentralstelle 2. Säule ist sowohl aus Sicht Befürworter als auch aus Sicht Gegner zu prüfen bzw. würde begrüsst, da damit die Umsetzbarkeit der neuen Regelung erleichtert würde (zehn Teilnehmende). Gegner und Befürworter bemängeln teilweise die fehlende Ausdehnung der Regelung auf die Säule 3a (acht Teilnehmende). Erwähnt wird auch die unklare Haftungslage für die Vorsorgeeinrichtungen bei Verletzung der Informationspflicht (13 Teilnehmende). Die Ausdehnung der Vorlage auf alle Kapitalauszahlungen wird von zwei Teilnehmenden in Frage gestellt.
7 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden
Nach Vernehmlassungsgruppen aufgeteilt ergibt sich die folgende Übersicht:
Es haben sämtliche Kantone an der Vernehmlassung teilgenommen. 18 Kantone begrüssen grundsätzlich die Vorlage (NW, SH, GR, TG, VS, GE, ZH, SZ, SO, AI, SG, AG, NE, FR, VD, BS, UR und BL). Acht Kantone lehnen die Vorlage ab (BE, LU, OW, GL, ZG, AR, TI und JU).
6 Kantone (NW, SH, GR, TG, VS und GE) stimmen der Vorlage ohne weitere Vorbehalte oder Anmerkungen zu.
Die Massnahmen scheinen aus Sicht einiger Kantone geeignet, die Guthaben der beruflichen Vorsorge bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht zu sichern (ZH, SO, FR, NE). Sie erachten teilweise das skizzierte Meldesystem als praktikabel (ZH) und der damit für die Einrichtungen verbundene Aufwand erscheint vertret- oder zumutbar (ZH, AG). Aus Sicht FR könnte die Informationspflicht leicht umgesetzt werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen verursachen weder einen hohen Arbeitsaufwand noch würden sie grosse Anpassungen in der Informatik benötigen. Aus Sicht SG wären nicht viele Fälle zu erwarten, so dass sich der Aufwand für die Einrichtungen in Grenzen halten dürfte. SG erwähnt zudem, dass sich mit der neuen Regelung für die Kantone und Gemeinden keinen weiteren Rechtsetzungsbedarf ergebe.
BE und JU anerkennen zwar das Bedürfnis der Alimentenhilfe, die Unterhaltsansprüche von Kindern und Ehegatten zu sichern. Sie lehnen die Vorlage dennoch ab. Mehrere Kantone weisen darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Lösung die Problematik der Vernachlässigung der Unterhaltspflicht höchstens teilweise gelöst werden könnte, was aus dem Vernehm-