Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/14: Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 21 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2011-05-04/322
Technische Umsetzung: Das TP-Element bleibt in seiner heutigen Form bestehen.
Umweltzuschlag = 0.003 CHF/Btkm auf elektrifizierten Strecken
3.2.7 Gefahrgutzuschlag
Erwägungen: Dieses TP-Element hat es bereits gegeben, zuletzt im Leistungskatalog 2004, damals weitgehend durch Trassenpreissubventionen gedeckt. Es trägt dem Umstand Rechnung, dass spezifische Kosten (z.B. Betriebswehr, Einschränkung Betrieb und Vorhaltekosten Wehrdienste Kantone) wegen der Transporte gefährlicher Güter entstehen. Entsprechend werden andere Güterverkehre indirekt verbilligt. Der Zuschlag ist aber in erster Linie ein Deckungsbeitragselement. Vor allem im alpenquerenden Verkehr sind die entsprechenden Transporte auf eine zuverlässige Schieneninfrastruktur angewiesen, zumal sie die Strassen nur eingeschränkt nutzen können. Die Massnahme ist mit wenig Aufwand umsetzbar und anwendbar.
Technische Umsetzung: Für RID-Wagen (Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr) gibt es einen einheitlichen Zuschlag pro Achskilometer.
Gefahrgutzuschlag = 0.02 CHF/Achskilometer
3.2.8 Lärm
Erwägungen: Der Lärmbonus funktioniert schon heute. Seit 1. Januar 2010 ist er im Personenverkehr halbiert, da hier bereits die meisten Fahrzeuge mit lärmarmem Material ausgerüstet sind. Der politische Fokus liegt beim Güterverkehr. Die Wirksamkeit ist leider beschränkt, solange die umliegenden Staaten keine entsprechende Differenzierung beim Trassenpreis einführen. Trotzdem wird in der Schweiz daran festgehalten, und der neue Vorschlag soll noch stärkere Anreize setzen.
Es wäre wünschenswert, die Züge als Ganzes (und nicht die einzelnen Wagen) erfassen zu können. Künftig soll es an Messpunkten möglich sein, pro Zug die genauen Lärmemissionen und andere Merkmale zu erfassen. Die Technologie ist jedoch noch nicht so weit, und der Erhebungsaufwand dürfte gross sein. Demgegenüber ist das bestehende System einfach und transparent.
Fazit: An einer preislichen Differenzierung bezogen auf Lärmemissionen wird auch im neuen TPS festgehalten. Die Abstufung basiert auf Messwerte von lärmsanierten Güterwagen im Betrieb. Der Lärmbonus kommt nur noch dem Güterverkehr zu Gute und wird stärker differenziert. Später sollen die Bedingungen verschärft und ein echter Zuschlag für nicht lärmsanierte Wagen oder gar ein Emissionsgrenzwert für den Netzzugang eingeführt werden.