Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/14: Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 21 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2011-05-04/322
Längerfristig setzt das TPS Anreize – einerseits für die EVU in Bezug auf Trassen- und Fahrzeugwahl, planerisch bezüglich Angebotsgestaltung (z.B. neue Haltestellen), und infrastrukturseitig in Form eines optimierten Unterhalts.
4.2 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund
Der Bund ist in mehrfacher Hinsicht von Anpassungen am TPS betroffen: auf der „Einnahmenseite“ über Subventionen an die Infrastrukturbetreiberinnen, und auf der „Ausgabenseite“ über die Abgeltungen von RPV und bestellten Güterverkehrsleistungen sowie indirekt über die Ergebnisse der SBB im Fernverkehr.
4.3 Finanzielle Auswirkungen auf die Kantone
Die Kantone sind bei den Privatbahnen ebenfalls an den Infrastrukturabgeltungen beteiligt und profitieren damit auch von einer Erhöhung der Trassenpreise, weil sich dadurch die auszurichtenden Betriebsbeiträge reduzieren. Gleichzeitig sind sie auf der Ausgabenseite über die RPV-Bestellungen bzw. über die Abgeltungen der ungedeckten Kosten von Trassenpreisänderungen betroffen (vgl. Ziffer 1.2.2). Die neuen Trassenpreise dürfen aber nicht als direkte Auswirkung auf die Abgeltung verstanden werden. So können allfällige Tariferhöhungen es den Unternehmen erlauben, die Trassenpreiserhöhung zu kompensieren und allenfalls sogar den Kostendeckungsgrad des RPV zu erhöhen. Das schienengebundene RPV-Angebot ist von Kanton zu Kanton zum Teil sehr unterschiedlich in der Ausprägung (Passagieraufkommen, Frequenz, Fahrzeuggewicht etc.). Entsprechend fallen die finanziellen Auswirkungen einer Systemänderung unterschiedlich aus.
Das BAV hat die Auswirkungen des nTPS (ohne Berücksichtigung der Energiekosten, die unter dem Strich nicht ändern) für das Jahr 2009 auf die gemeinsamen Bestellungen (Bund + Kantone) der RPV-Linien und Privatbahninfrastruktur nach den damaligen interkantonalen Verteilern (ikV) geschätzt. Die Entwicklung pro Kantonsgebiet, differenziert nach Mehraufwand für die Infrastrukturbenützung (RPV) und Reduktion der Betriebsbeiträge für die Privatbahninfrastruktur, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.