Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/14: Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 21 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2011-05-04/322
In der Praxis ist es aber kein Anliegen der ISB, die Verkehre auf dem heutigen Streckennetz zu homogenisieren. Sie berücksichtigen ohnehin die unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Haltepolitik bei der Trassenvergabe. Abweichungen gegenüber dem Plan verursachen demgegenüber grössere Kapazitätsprobleme. Hier können über das Bonus/Malus-System Anreize geschaffen werden.
3.3.3 Fahrbahnqualität
Im Sinne einer verursachergerechten Kostenverteilung hat die ETH-Studie vorgeschlagen, einen Faktor einzuführen, der die Anforderungen der einzelnen Verkehre bzw. die Grenzkosten von deren Nutzung einer Strecke berücksichtigt. Der Vorschlag wurde abgelehnt, weil die Arbeitsgruppe eine solche Differenzierung für nicht umsetzbar hielt.
3.3.4 Fahrbahnbeanspruchung
Die Berücksichtigung der Qualitäten des Rollmaterials als Verschleissfaktor wäre ein Novum und könnte sinnvoll sein. Der Verschleissfaktor wird aber aus heutiger Sicht als nicht praktikabel erachtet. Die Arbeitsgruppe schlägt trotzdem einen fahrzeugbezogenen Faktor als „Platzhalter“ für den Basispreis Gewicht vor, der jedoch vorläufig für alle Züge gleich 1 bleibt.