Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/14: Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 21 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2011-05-04/322
Durch Einführung von neuen Komponenten und Differenzierungen (Nachfragefaktor, Haltezu-
schlag, Streckenkategorien) Anreize schaffen, die vorhandene Kapazität auf dem Schienennetz noch besser auszulasten.
Dem unterschiedlichen Aufwand für Planung und Betrieb durch den neuen Faktor Trassenqualität
besser Rechnung zu tragen und dadurch den Güterverkehr relativ zu entlasten.
Den Trassenpreis wirksamer nach der Lärmemission der Züge zu differenzieren.
Schwere Züge, insbesondere im Güterverkehr, tendenziell zu entlasten, indem sich der Trassen-
preis für Unterhalt weniger auf das Gewicht und mehr auf den effektiven Schienenverschleiss der Züge bezieht.
Abbildung 1 stellt die Struktur des neuen TPS grafisch dar.
Nachfragefaktor (HVZ) Basispreis Trasse (CHF/Zkm) x Faktor Trassenqualität + Haltezuschlag (CHF/Halt) + Basispreis Gewicht (CHF/btkm) x Verschleissfaktor (1)
+ Umweltzuschlag (CHF/Btkm) + Gefahrgutzuschlag (CHF/Akm) - Lärmbonus Güterverkehr (CHF/Akm)
- ETCS-Rabatt RPV (CHF/Zkm)-