Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/14: Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 21 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2011-05-04/322

 Durch Einführung von neuen Komponenten und Differenzierungen (Nachfragefaktor, Haltezu-

schlag, Streckenkategorien) Anreize schaffen, die vorhandene Kapazität auf dem Schienennetz noch besser auszulasten.

 Dem unterschiedlichen Aufwand für Planung und Betrieb durch den neuen Faktor Trassenqualität

besser Rechnung zu tragen und dadurch den Güterverkehr relativ zu entlasten.

 Den Trassenpreis wirksamer nach der Lärmemission der Züge zu differenzieren.

 Schwere Züge, insbesondere im Güterverkehr, tendenziell zu entlasten, indem sich der Trassen-

preis für Unterhalt weniger auf das Gewicht und mehr auf den effektiven Schienenverschleiss der Züge bezieht.

Abbildung 1 stellt die Struktur des neuen TPS grafisch dar.

Nachfragefaktor (HVZ) Basispreis Trasse (CHF/Zkm) x Faktor Trassenqualität + Haltezuschlag (CHF/Halt) + Basispreis Gewicht (CHF/btkm) x Verschleissfaktor (1)

+ Umweltzuschlag (CHF/Btkm) + Gefahrgutzuschlag (CHF/Akm) - Lärmbonus Güterverkehr (CHF/Akm)

- ETCS-Rabatt RPV (CHF/Zkm)-

+ Stornierungsentgelt + DB Personenverkehr (% Erlös) + Energiebezug (CHF/kWh) x Netzlastfaktor (Nacht, normal, HVZ) +/- Bonus/Malus + Zusatzleistungen

Abbildung 1: Struktur des neuen Trassenpreissystems (nTPS)