Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/14: Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 21 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2011-05-04/322

Die Gefahrguttransporte steuern allein mit dem neuen Zuschlag für RID-Wagen jährlich rund 8 Millionen Franken bei. Auf der anderen Seite gibt es einen verstärkten Lärmbonus für Wagen mit Verbundstoff- oder Scheibenbremsen. Tendenziell profitiert der Güterverkehr von einer zeitlichen Preisdifferenzierung, aber einige Züge werden vom Nachfragefaktor (stark) belastet.

5 Fazit

Allgemein: die wichtigsten Ziele werden erreicht

Der Vorschlag ist eine Reform, keine Revolution. Er führt neue Instrumente mit Lenkungswirkung ein. Mit den moderaten Differenzierungen werden Erfahrungen mit tragbaren finanziellen Auswirkungen gesammelt. Die differenzierten Preise sollen eine bessere Kostenwahrheit herbeiführen und Signale setzen, die zumindest mittel- und langfristig das Verhalten der Betroffenen beeinflussen. In Bezug auf die unter Ziffer 2 genannten Ziele fällt das Fazit positiv aus:

So schöpft der Nachfragefaktor einen Teil der Zahlungsbereitschaft zu den Hauptverkehrszeiten ab und trägt zusammen mit dem Haltezuschlag zu einer optimalen Nutzung der bestehenden Kapazitäten bei. Gleichzeitig werden die ISB für ihren erhöhten Aufwand bei ausgelastetem Netz entschädigt.

Längerfristig kann namentlich der Haltezuschlag bei der Angebotsplanung Anreize setzen und zum Beispiel für die Errichtung neuer Haltestellen an den dicht frequentierten Strecken eine Rolle spielen. Zudem werden die ISB dem Güterverkehr dank dem Faktor Trassenqualität tiefere Preise gewähren, was indirekt die „Resttrassen“ zur besseren Kapazitätsauslastung vergünstigt.

Das Ziel der Infrastrukturschonung wird dann erreicht, wenn die technischen Grundlagen vorliegen, den Basispreis Gewicht nach dem Rollmaterial zu differenzieren. Energie sparen die Bahnen zumindest indirekt durch die differenzierten Preise für den Strombezug. Zur Umweltschonung tragen insbesondere der differenziertere Lärmbonus und der bestehende Zuschlag für thermische Traktionen bei. Dabei sollen die Anreize zur Lärmsenkung künftig weiter gestärkt werden. Schliesslich können mit einem entsprechenden Bonus/Malus-System die Störungen im Netz und dadurch die Betriebskosten reduziert werden.

In Bezug auf das EU-Recht ist der Vorschlag im Einklang mit dem Recast der Kommission zum ersten Eisenbahnpaket bzw. mit der RL 91/440.

Offene Fragen: ETCS-Rabatt, Verschleissfaktor, Bonus/Malus

Während die Grundzüge des neuen TPS oben vorgestellt worden sind, bleibt die Frage der konkreten Ausgestaltung einzelner Elemente offen. Siehe dazu auch die Beschreibungen unter Ziffer 3.2. Dabei handelt es sich namentlich um den nach Fahrzeugen differenzierten Verschleissfaktor, den ETCS-