Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/40: Änderung des Zivilgesetzbuches, der Zivilprozessordnung und des Zuständigkeitsgesetzes (Unterhalt des Kindes) · 27 Seiten

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1 Allgemeines

Die Vernehmlassung über den Vorentwurf für eine Revision des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7) dauerte vom 4. Juli bis zum 7. November 2012. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien sowie weitere interessierte Organisationen.

Geantwortet haben alle Kantone, 6 politische Parteien und 33 Organisationen. Weitere 21 nicht offiziell eingeladene Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer reichten eine Stellungnahme ein. Insgesamt gingen damit 86 Stellungnahmen ein.

7 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet1.

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Organisationen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf

3.1 Generelle Beurteilung der Revision

Generell haben die meisten Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer den Entscheid begrüsst, den Kindesunterhalt mit dem Ziel zu revidieren, den Anspruch des Kindes auf Unterhalt zu stärken und die Gleichbehandlung von Kindern verheirateter und nicht verheirateter Eltern sicherzustellen. Begrüsst haben dies alle Kantone mit Ausnahme des Thurgaus. Ebenso haben alle politischen Parteien ihre grundsätzliche Zustimmung ausgedrückt (CVP, EVP, FDP, Grüne, SP und SVP). Die Mehrzahl der übrigen Teilnehmer (49) hat sich ebenfalls grundsätzlich positiv geäussert (alliance F, CROP, DJS, Donna2, FSP, GeCoBi, KBKS, KO-KES, KV, NKS, Pro Familia, SAV, SBLV, SGB, SGF, SGV, SKG, SKJP, SKOS, SKS, SSV, SVA, SVAM, SVBB, svf, SVR, TS, Uni GE, Unil, VeV, CP, DJZ, Dolfi, eifam, EFS, EKF, EKFF, EKKJ, FER, FZ LU, FZ ZH, Geiser/Sutter-Somm/Schwander, Hausheer/Spycher, IKAG, JuCH, KIFS, Reiser Anne, SP F, VUK).

Einige Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben jedoch auch darauf hingewiesen, dass die derzeitige Situation eigentlich gar keine gesetzgeberischen Massnahmen erfordere (TG, Unil, Hausheer/Spycher). Auch besteht die Auffassung, dass das in die Vernehmlassung geschickte Projekt nicht genügend ausgereift und durchdacht sei (CROP, GeCoBi, IGM, mannschafft, VeV, Geiser/Sutter-Somm/Schwander, Hausheer/Spycher, VUK).

3.2 Grundsätzliche Ablehnung des Vernehmlassungsentwurfs

Obwohl sie im Grundsatz von der Notwendigkeit einer Revision des Kindesunterhaltsrechts überzeugt sind, lehnen verschiedene Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Vorentwurf ab (Donna2, GeCoBi, IGM, mannschafft, Movimento Papageno, KIFS, VUK). Dies aus verschiedenen Gründen:

- Es sei an der Zeit, das gesamte Unterhaltsrecht nach einer Scheidung umfassend zu revi-

dieren und beide Elternteile zu ermutigen, nach einer Scheidung rasch ihre finanzielle Un-

1 Conférence latine des chefs des départements de justice et police (CLDJP), economiesuisse, Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst, Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Verband für Seniorenfragen, Schweizerischer Verband für Zivilstandswesen.