Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/40: Änderung des Zivilgesetzbuches, der Zivilprozessordnung und des Zuständigkeitsgesetzes (Unterhalt des Kindes) · 27 Seiten

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abhängigkeit zu erlangen (CROP, Donna2, GeCoBi, männer.ch, mannschafft, EKFF, KIFS, Reiser Anne).

- Andere werfen dem Projekt vor, dass es ein überholtes, rückwärtsgewandtes Familienmo-

dell zementiere, namentlich mit Bezug auf die Aufteilung der Familienaufgaben (CROP,

GeCoBi, IGM, männer.ch, VeV, VUK), und einseitig die Mütter begünstige (mannschafft, Movimento Papageno) respektive väterfeindlich sei (CROP, GeCoBi, IGM, mannschafft, VeV, VUK). Es müsse nun das Prinzip der hälftigen Betreuung gesetzlich verankert werden (Movimiento Papageno).

- Vereinzelte kritisieren, dass der Auftrag an den Bundesrat durch das Parlament gemäss

der Motion 11.3316 Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates « Gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall und Neufassung der Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern » nicht respektiert würde, da das Projekt keinerlei konkreten Vorschlag formuliere, um das Einvernehmen zwischen den Eltern zu fördern (CROP, männer.ch).

- Die zentrale Problematik der ungleichen Behandlung der Eltern werde nicht korrekt be-

handelt, die Ablehnung einer Mankoteilung sei inakzeptabel (KIFS).

3.3 Allgemeine Bemerkungen zur Vorgehensweise

Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer bedauern, dass die Familienrechtsrevisionen, die das Kind betreffen2, nach Belieben gemäss den einzelnen parlamentarischen Vorstössen in Teilbereichen und in einer unnötigen Eile erfolgen würden. Eine echte Koordination bezüglich der übernommenen materiellen Änderungen oder deren Inkrafttreten fehle (NKS, Unil).

Andere nehmen insbesondere Anstoss daran, dass die Revision des Unterhaltsrechts nicht gleichzeitig mit der Revision der elterlichen Sorge behandelt werde (CROP, SBLV, SKG,

SVAM, Uni GE, DJZ, EKFF, FZ LU, FZ ZH, Geiser/Sutter-Somm/Schwander, SP F) und wünschen, dass die beiden Revisionen wenigstens gleichzeitig in Kraft gesetzt würden (SP).

Schliesslich bemängeln einige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer den Umstand, dass zur Ausarbeitung des Entwurfs keine Expertenkommission beigezogen wurde. Sie verlangen daher, dass untersucht werde, für die weiteren Arbeiten eine solche einzusetzen (KOKES, FER, Unil, Uni GE, Hausheer/Spycher). Eine Gruppe bestehend aus Vertretern der verschiedenen Interessengruppen, der Kantone und Gemeinden, des Bundesamts für Statistik, aus Spezialisten der Sozialhilfe, der Inkassohilfe und aus dem Steuerbereich, sowie mit Vertretern aus Psychologie und Soziologie etc. sollte den Vorschlag weiterbearbeiten (CROP).

3.4 Notwendigkeit einer weitergehenden Revision und Vorschläge

Zahlreiche Teilnehmer und Teilnehmerinnen fordern eine weitergehende Revision und unterbreiten dazu verschiedene Vorschläge:

- Es wird für notwendig erachtet, eine umfassendere Revision durchzuführen, welche das

gesamte Unterhaltsrecht in einer Totalrevision neu regle (GeCoBi, männer.ch, mannschafft, EKFF).

- Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer vertreten die Auffassung,

dass die vorgeschlagenen Massnahmen die prekäre finanzielle Situation vieler betroffener Kinder nicht wirklich verbessern würden und daher weitere Vorkehrungen getroffen werden müssten, um das Unterhaltsrecht des Kindes zu stärken und die Armut zu bekämpfen. Vorgeschlagen wird die gleichzeitige Einführung eines Mindestunterhaltsbeitrages (AG, BS, GR, NE, CVP, Grüne, SP, alliance F, DJS, FSP, KBKS, KV, Pro Familia, SBLV, SGB,

2 Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Namensrecht, elterliche Sorge, Unterhaltsrecht, Adoptionsrecht.