Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/113: Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten · 25 Seiten
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SGKGS, sinngemäss SKR, Traditions pour demain
Zunächst ist unter Bst. a) der Art. 2 des bisherigen KGSG aufzuführen. Die Begriffe
«Sicherung» und «Respektierung» sind Grundpfeiler des Kulturgüterschutzes, sie müssen hier aufgeführt und inhaltlich vorgestellt werden. Bst. a) des Entwurfs wird daher neu Bst b), und Bst. b) wird Bst. c).
Kanton GR
Im erläuternden Bericht (S. 7) ist zu präzisieren, dass der Zivilschutz nur mithilft, einen wirksamen Schutz des Kulturgutes sicher zu stellen.
Schweizerischer Städteverband
Änderungsvorschlag Bst. b): «die Aufgaben und die Zusammenarbeit von Bund und
Kantonen sowie Städten und Gemeinden im Bereich Kulturgüterschutz bei bewaffneten
Konflikten, Katastrophen und in Notlagen.»
Art. 2 Begriffe
SGKGS, sinngemäss SKR, Traditions pour demain
Die Definitionen des bisherigen Gesetzes sind unbedingt beizubehalten (Bst. a-c). Ein Verweis auf Art. 1 des Abkommens genügt nicht.
Es wird vorgeschlagen, dass nur eine generelle Definition von Ausbewahrungsorten mobiler Kulturgüter aufgenommen wird, die sich an den Begrifflichkeiten des Haager Abkommens bzw. der Protokolle orientiert. Die verschiedenen Typen von Aufbewahrungsorten mit speziellen Anforderungen könnten in der Verordnung des Bunderates definiert werden.
Kanton AR, BL,GL, GR, NW, SZ, TG, UR, VD
Antrag: Bst. b) ist zu ergänzen: «geschützte Depotstandorte für die wichtigsten Bestände von Sammlungen und Archiven der Kulturgüter von nationaler sowie regionaler Bedeutung.»
SP
Antrag: Bst. b): Kulturgüterschutzräume: «geschützte Depotstandorte für die wichtigsten Bestände und Sammlungen und Archiven der Kulturgüter von nationaler und regionaler
Bedeutung.»
Kanton GE
Die Formulierung in Buchstabe b als Definition darf nicht so restriktiv gewählt werden.
SZSV
Der Begriff «von nationaler Bedeutung» ist zu streichen. Auch für das Depot der Kulturgüter von regionaler und lokaler Bedeutung sind Schutzräume wichtig.
Kanton AG
Bst. c): Hinsichtlich der Bezeichnung des Bergungsorts ist hervorzuheben, dass die Schweiz damit als weltweit erster Staat die Grundlagen für die Bereitstellung eines Bergungsorts für die vorübergehende Aufbewahrung von akut gefährdeten Kulturgütern schafft.
Kanton SH
Bst. c): Wird ausdrücklich begrüsst, darf indessen nicht dazu führen, dass die Mittel für den Kulturgüterschutz im Inland reduziert werden.