Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/113: Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten · 25 Seiten

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Zentrale Punkte der Totalrevision:

 Neben der thematischen Erweiterung auf Katastrophen und Notlagen werden vor allem

die durch Revisionen – unter anderem jene der BV oder des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, SR 520.1) – entstandenen Änderungen in der schweizerischen Gesetzgebung berücksichtigt.

 Die Bestimmungen des Zweiten Protokolls sollen in der Schweizer Gesetzgebung

umgesetzt werden. Dabei sind insbesondere der «verstärkte Schutz» oder der

«Bergungsort», der international auch unter dem Begriff «Safe Haven» bekannt ist, zu regeln sowie der Begriff «Sichern» entsprechend der Definition des Zweiten Protokolls anzupassen.

 Des Weiteren soll auch das Personal von kulturellen Institutionen, insbesondere solche,

die bewegliche Kulturgüter von nationaler Bedeutung besitzen, das Ausbildungsangebot des Bundesamtes für Bevölkerungsschutzes (BABS) nutzen können.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 15. März 2013 bis zum 24. Juni 2013. 70 Adressatinnen und Adressaten wurden zur Stellungnahme eingeladen. Es sind insgesamt 57 Stellungnahmen eingegangen (in einer wird ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet):

26 Kantone

5 politische Parteien

14 Organisationen/Verbände

12 Weitere (nicht eingeladen)