Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/113: Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten · 25 Seiten

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wurden die Art. 23, 24 und 25 des aktuellen KGSG gestrichen. Diese sehen

Beitragsleistungen des Bundes an Kosten von Sicherungsmassnahmen nichtbaulicher Art wie Sicherstellungsdokumente und Sicherheitskopien von höchstens 20 Prozent vor. Art. 22 wäre daher aufgrund der vorangegangenen Ausführungen, insbesondere aber aufgrund der aus dem Haager-Abkommen und dem Zweiten Protokolls folgenden Mitverantwortung des Bundes für die Sicherung des auf seinem Staatsgebiet befindlichen Kulturguts zwingend um einen neuen Art. 13a E-KGSG zu ergänzen, der die Ausrichtung von Beiträgen oder

Finanzhilfen regelt.

Antrag: Art. 13a (neu): Der Bund leistet Finanzhilfen an die Vorbereitung und Durchführung von in die Zuständigkeit der Kantone fallenden Massnahmen für Kulturgüter von nationaler Bedeutung (Variante 1: «Der Bund leistet Finanzhilfen an die Vorbereitung und Durchführung von in die Zuständigkeit der Kantone fallenden Massnahmen für Kulturgüter, deren Erhaltung im staatspolitischen

Interesse der Schweiz liegt.» / Variante 2: «Der Bund leistet Finanzhilfe an die Vorbereitung und Durchführung von in die Zuständigkeit der Kantone fallenden Massnahmen für Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung».)

Kanton GE

Wie wir in unserer Stellungnahme festgehalten haben, muss die in Artikel 24 des

gegenwärtigen Gesetzes vorgesehene Möglichkeit der Bundesbeiträge beibehalten werden. Zu diesem Zweck schlagen wir vor, den Inhalt dieser Bestimmung als Buchstabe von

Artikel 13 des Gesetzesentwurfs zu übernehmen.

Diese Finanzierung, die für den Bund nur einen geringen finanziellen Aufwand bedeutet,

spielt bei der Förderung der Erhaltung des kulturellen Erbes eine wichtige Rolle. Sie ist ein auslösendes Element für die tatsächliche Umsetzung des Kulturgüterschutzes. Durch die Streichung der Beiträge wird die Zahl der realisierten Projekte stark verringert.

Unter Berücksichtigung der Mitwirkung und der Effektivität der Schweiz bei der Anwendung des Haager Abkommens für den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten,

dessen 50-Jahre-Jubiläum vor kurzem begangen wurde, ist die Streichung der Finanzierung durch den Bund für die Kantone eine negative Botschaft. Damit wird gegenüber den

Kantonen das Desinteresse des Bundes für diese Thematik zum Ausdruck gebracht.

Kanton GL, SO sinngemäss

Wir beantragen Artikel 13 wie folgt zu ergänzen :

Bst. d): «Der Bund leistet Beiträge an Schutzmassnahmen und die Kosten von

Sicherstellungsdokumentationen und fotografischen Sicherheitskopien.»

Dies entspricht der Beibehaltung der bisherigen Artikel 10 und 11 in Verbindung mit Artikel 23 und 24. Im Bericht (…) wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die

Sicherstellungsdokumentationen und fotografischen Sicherheitskopien (Mikrofilme) nebst den baulichen Massnahmen «zu den wichtigsten Vorkehrungen zur Erhaltung des

kulturellen Erbes» gehören. Gleichzeitig beantragte der Bundesrat in der Botschaft vom 19. Dezember 2012 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und

Aufgabenüberprüfungspaket 2014 die Streichung der Bundesbeiträge für

Sicherstellungsdokumentationen und fotografische Sicherungskopien, d.h. es entfallen jährliche 0,7 Mio. Franken an Bundesbeiträgen. Wird an der Streichung der Bundesbeiträge festgehalten, so haben ein Aufgabenverzicht und damit eine Entlastung der Kantone im entsprechenden Umfang zu erfolgen.

Kanton TI

Kommentar: In Artikel 5 ist der Grundsatz verankert, dass die Kantone die

Sicherstellungsdokumentation und fotografische Kopien (Mikrofilm) erstellen, um das

historische Gedächtnis der Kulturgüter zu sichern, die in einem bewaffneten Konflikt oder bei einem Katastrophenereignis zerstört werden könnten. Mit der Streichung der

Bundesbeiträge für die Erstellung dieser Dokumentation – die in der Botschaft vom 19.

Dezember 2012 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und

Aufgabenüberprüfungspaket 2014 vorgesehen ist – sowie mit der diesbezüglichen

Aufhebung der entsprechenden Gesetzesartikel sind wir nicht einverstanden.

Denn die Streichung dieser Beiträge wäre ein schwerer Verlust in der Politik zum Schutz der