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Vernehmlassung 2012/17: Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV) · 22 Seiten
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Tierseuchenverordnung
AS 2012
Art. 15e Abs. 6
6 Die passaustellenden Stellen müssen der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank die bei der Ausstellung des Equidenpasses erhobenen Daten nach Anhang 1 Ziffer 3 Buchstabe m der TVD-Verordnung vom 26. Oktober 2011 innert 30 Tagen melden.
Art. 15f Vereinbarungen mit im Ausland anerkannten Organisationen
1 Das Bundesamt für Landwirtschaft kann mit einer im Ausland von der zuständigen nationalen Behörde anerkannten Organisation, die ein Herdebuch für Equiden einer bestimmten Rasse führt, für Tiere ihrer Rasse eine Vereinbarung für die UELN-Vergabe, für die Passausstellung inklusive Identifizierung oder für die UELN-Vergabe und die PassausstelIung inkl. Identifizierung abschliessen.
2 Die Parteien legen in den Vereinbarungen über die Passausstellung die Meldepflichten nach Artikel 8 Absatz 7 der TVD-Verordnung vom 26. Oktober 20114 fest.
Art. 18a Sachüberschrift und Abs. 1 Bst. e und 4
Registrierung von Tierhaltungen mit Equiden, Hausgeflügel oder Bienen
1 Die Kantone erfassen alle Tierhaltungen, in denen Equiden oder Hausgeflügel gehalten werden. Sie bezeichnen dazu eine Stelle, die folgende Daten erhebt:
e. Aufgehoben
4 Die kantonale Stelle teilt jedem Tierhalter und jeder Tierhaltung mit Equiden oder Hausgeflügel sowie jedem Imker und jedem Bienenstand eine Identifikationsnummer zu.
Gliederungstitel vor Art. 21
3a. Abschnitt: Aquakulturbetriebe
Art. 21 Registrierung von Aquakulturbetrieben
1 Die Kantone erfassen alle Aquakulturbetriebe. Sie bezeichnen dazu eine Stelle, die folgende Daten erhebt:
a. den Namen und die Adresse des Tierhalters;
b. die Standortadresse und die Koordinaten des Betriebes;
c. die Haltungsart und Produktionsform des Betriebes;
d. die gehaltenen Tierarten.
2 Betriebe mit Wassertieren zu Zierzwecken, wie Gartenteiche oder Aquarien, ohne Anschluss an ein natürliches Gewässer und Einrichtungen, in denen wild lebende Wassertiere, die zum Zwecke des menschlichen Verzehrs gefangen wurden, bis zur