Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten
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derter Rahmenbedingungen nicht mehr rentabel betrieben werden kann, soll es bescheinigt werden können (myclimate, Ökostrom Schweiz).
Ein weiteres Anliegen betrifft die Gültigkeitsdauer von Bescheinigungen. Aus Gründen der Rechtssicherheit, soll ein durch das BAFU gestützt auf den Validierungsbericht getroffener Entscheid über die Ausstellung einer Bescheinigung eine Gültigkeit von fünf bis sieben Jahren haben (ACS, AQUA NOSTRA, ASTAG, auto-schweiz, cemsuisse, economiesuisse, EV, IGEB, SAA, scienceindustries, sgv usam, strasseschweiz, Swiss, ZPK). SIG fordert eine Gültigkeit des Entscheids für die ganze Lebensdauer des Projektes.
Das Einreichen eines ersten Monitoringberichts bereits ein Jahr nach dem Entscheid über die Ausstellung einer Bescheinigung sei zu knapp. Die Erstellung eines Monitoringberichts alle drei Jahre reiche aus. Wann der erste Monitoringbericht eingereicht werde, müsse frei wählbar sein (ACS, AQUA NOSTRA, ASTAG, auto-schweiz, Axpo, cemsuisse, CKW, economiesuisse, EV, IGEB, SAA, scienceindustries, sgv usam, strasseschweiz, Swiss, VSE, ZPK). Ökostrom Schweiz und SBV fordern, dass nur alle fünf Jahre ein Monitoringbericht eingereicht werden muss.
Um freiwillige Reduktionsanstrengungen zu fördern und die Additionalität von freiwilligen Kompensationen zu gewährleisten, verlangen einige Anhörungsteilnehmer, dass für jede ausgestellte Bescheinigung ein AAU stillgelegt wird. (Brot für alle / Fastenopfer, Greenpeace, Klimaallianz, Klimainitiative, myclimate, oeku, pro Natura, SES, SP, SVS, Swissaid, swisscleantech, umverkehR, VCS, WWF).
Einige Anhörungsteilnehmer sehen eine Vereinfachung in der gleichzeitigen Validierung von mehreren Projekten (Infrawatt, VBSA), der Kt. VS möchte eine Liste mit Standardprojekten und -wirkungen, SIG eine direkte Validierung durch das BAFU.
6.4 Koordination Anpassungsmassnahmen (Art. 15)
Betreffend die Koordination von Anpassungsmassnahmen sind kaum Änderungsanträge eingegangen. Einige Kantone wünschen lediglich eine Präzisierung, in welcher Form und in welcher Periodizität die Berichterstattung erfolgen soll (Kt. GR, NE, SO, ZH).
6.5 Technische Massahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden (Art. 16)
Wenig kommentiert werden auch die technischen Massnahmen im Gebäudebereich. Einige Kantone wünschen insbesondere, dass der administrative Aufwand in Grenzen gehalten und die Berichterstattung mit derjenigen im Rahmen der Energiepolitik zusammengelegt wird. Zudem sei eine periodische Berichterstattung generell sinnvoller als eine jährliche. (EnDK, KMU-Forum, Kt. AG, AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SO, SZ, TG, TI, VS, ZH). Die Kantone GL und VD sehen in der Berichterstattungspflicht einen Eingriff in die kantonale Hoheit und beantragt diese Pflicht zu streichen.
Einige Kantone möchten das von Bund und Kantonen mitentwickelte Instrument ECORegion nutzen, um die CO2-Emissionen aller relevanten Quellengruppen nach einheitlichen Kriterien erfassen zu können. Es wird jedoch deutlich gefordert, dass die Kantone für den Zusatzaufwand entschädigt werden. (EnDK, Kt. AG, AR, FR, GL, GR, NE, SZ, TG).
SMV wünscht, dass in der Berichterstattung der Kantone Angaben über die verwendeten Beträge aufgeteilt nach Massnahmen und zusätzlich auch nach Gebäudenutzung sowie nach selbst bewohnten und vermieteten Wohnliegenschaften gemacht werden.
6.6 CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen (Art. 17-42)
Die CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen wurden im Rahmen einer Teilrevision des CO2-Gesetzes im Jahr 2010 vom Parlament verabschiedet. Zu den Ausführungsbestimmungen führte das BFE im Jahr 2011 eine separate Anhörung durch. Die im Rahmen der vorliegenden Anhörung eingegangenen Stellungnahmen decken sich grösstenteils mit denjenigen, die bereits 2011 einge-
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