Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten

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Monitoringbericht

Verschiedene Anhörungsteilnehmer sind aufgrund des vorgeschlagenen Kompensationssatzes der Ansicht, dass erstmals am 30. Juni 2015 ein Monitoringbericht eingereicht werden muss (AQUA NOSTRA, ASTAG, auto-schweiz, cemsuisse, economiesuisse, EV, IGEB, SAA, scienceindustries, sgv usam, strasseschweiz, Swiss, ZPK). EV und SAA schlagen zudem die Aufnahme einer Formulierung vor, welche es erlaubt, dass für die Vereinfachung des Verfahrens Kompensationsgemeinschaften für ihre angeschlossenen Mitglieder das Monitoring durchführen können.

Nichterfüllung der Kompensationspflicht

Die Verwendung der bei Nichterfüllung der Kompensationspflicht anfallenden Sanktionen ist weder in der Verordnung noch im Gesetz explizit geregelt. Entsprechend schlagen Umwelt- und Entwicklungszusammenarbeitsorganisationen vor, dass die Sanktionserträge dem Gebäudeprogramm zugeführt werden oder dass der Bund damit selbst wettbewerbliche Ausschreibungen für Klimaschutzprojekte und –programme durchführt (Brot für alle / Fastenopfer, Greenpeace, Klimaallianz, Klimainitiative, oeku, pro Natura, SES, SP, SVS, Swissaid, umverkehR, VCS, WWF).

6.11 CO2-Abgabe auf Brennstoffe (Art. 96 bis 98)

Bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffe lassen sich die Anhörungsteilnehmer in zwei Gruppen aufteilen. Die eine Gruppe ist der Meinung, dass die CO2-Abgabe bereits per 1. Januar 2013 erhöht werden müsse, damit die angestrebten Ziele erreicht werden können. Die weiteren Erhöhungsschritte wären entsprechend um ein Jahr vorzuziehen und einen zusätzlichen Zeitpunkt für die mögliche Erhöhung für das Jahr 2019 vorzusehen. (AEE, Brot für alle / Fastenopfer, écologie libérale, EnDK, Greenpeace, Klimaallianz, Klimainitiative, kommunale Infrastruktur, Kt. FR, LU, SG, ZH, myclimate, öbu, oeku, Ökostrom Schweiz, pro Natura, PUSCH, SES, SP, SVS, Swissaid, swisscleantech, umverkehR, VCS, WWF). Vertreter dieser Gruppe würden eine Klimakorrektur nach Modell des BFEs bevorzugen, da dieses nicht nur auf den Heizgradtagen basiere (Brot für alle / Fastenopfer, Greenpeace, Klimaallianz, Klimainitiative, kommunale Infrastruktur, pro Natura, SES, SVS, Swissaid, umverkehR, VCS, WWF).

Die andere Gruppe ist hingegen der Meinung, dass die vorgeschlagenen Zwischenziele für die CO2- Emissionen aus Brennstoffen zu streng seien und den Abgabesätzen Zeit für die Entfaltung der Wirkung eingeräumt werden müsse. Die Hälfte der erforderlichen Reduktionswirkung könne frühestens im Jahr 2016 erreicht werden. Der Absenkpfad ist nach Ansicht dieser Gruppe entsprechend abzuschwächen. Zudem sei auf die Klimakorrektur zu verzichten, da diese Möglichkeit auf internationaler Ebene auch nicht existiere. (cemsuisse, Centre Patronal, economiesuisse, Erdgas Zürich, EV, HEV, hotelleriesuisse, IGEB, Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, scienceindustries, sgv usam, Swiss, Swissgas, Swissmem, Swisspower, VSG, ZPK). Eine Mehrheit dieser Gruppe verlangt zudem eine Regelung für den Fall, dass die CO2-Abgabe per 2014 fälschlicherweise erhöht wird. Da der Entscheid für die Abgabeerhöhung auf einer Schätzung basiere und sich diese auch als falsch erweisen könnte, müsse die fälschlicherweise erhöhte Abgabe zurückerstattet werden. Das sei in der Verordnung explizit festzuhalten. (cemsuisse, Centre Patronal, EV, HEV, hotelleriesuisse, IGEB, Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, scienceindustries, sgv usam, Swiss, ZPK).

ECO SWISS, VSCI sind der Meinung, dass die Abgabesätze zu hoch seien und die Wirtschaft unnötig belaste, da die Lenkungswirkung der CO2-Abgabe mangelhaft sei. Kt. UR betont, dass die Abgabesätze wirtschaftsverträglich auszugestalten seien und frühzeitig bekannt gegeben werden müssen. Der HEV möchte eine allfällige Abgabeerhöhung jeweils per 1.7. einführen, um die sowieso bestehenden Lieferengpässe im Winter nicht durch eine angekündigte Abgabeerhöhung zusätzlich zu verstärken.

Einige Anhörungsteilnehmern empfinden die Definition des Abgabeobjektes als Duplizierung des Gesetzes und unnötig (cemsuisse, economiesuisse, EV, IGEB, ZPK). Andere betonen, dass die Abgabe weiterhin nur auf Brennstoffe, die zu energetischen Zwecken verwendet werden, erhoben werden dürfe. Emissionen aus anderen Quellen, wie Biomasse, Abfall oder die nicht-energetische Verwendung der Brennstoffe, seien nicht der Abgabe unterstellt. (BCI, Fernwärme Schweiz, Handelskammer beider Basel, Swissgas, Swisspower, VSG).

20/27 274/2006-01959/40/34/L401-2743