Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten
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Einige fordern zudem, dass der Bundesrat seine gesetzliche Kompetenz (Art. 7 Abs. 2 des CO2- Gesetzes) nutzt, um Bescheinigungen mit Emissionsrechten oder Emissionsminderungszertifikaten gleichzustellen. Damit könnten Betreiber fossil-thermischer Kraftwerke und Importeure fossiler Treibstoffe nebst Bescheinigungen auch Emissionsrechte für die Erfüllung ihrer Kompensationspflicht nutzen. Umgekehrt könnten die im Emissionshandelssystem eingebundenen Unternehmen nebst Emissionsrechten und Emissionsminderungszertifikaten auch Bescheinigungen nutzen, um ihre Emissionen abzudecken (ACS, AQUA NOSTRA, ASTAG, auto-schweiz, BCI, cemsuisse, Centre Patronal, economiesuisse, EV, IGEB, promur, SAA, scienceindustries, sgv usam, strasseschweiz, Swiss, swissmem, VSZ, ZPK).
b) Anforderungen an Projekte
Gemäss Verordnungsentwurf können nur Projekte bescheinigt werden, die ohne Bescheinigung nicht durchgeführt würden. Das ist aus Sicht einiger Anhörungsteilnehmer zu eng gefasst. Die Anforderung müsse daher dahingehend umformuliert werden, dass das Projekt ohne von der CO2-Gesetzgebung ausgehende Anreize nicht durchgeführt würde. (ACS, Alpiq, Axpo, CKW, CTV, EWB, SIG, strasseschweiz, VBSA, ZAR). InfraWatt und SIG wollen zudem auch eine Bescheinigung für Projekte vorsehen, die aufgrund anderer Hemmnisse nicht durchgeführt würden. Auch für die Umweltverbände kann das Vorhandensein anderer Hemmnisse ein Kriterium sein, allerdings seien wie beim Nachweis der fehlenden Wirtschaftlichkeit konservative Annahmen zu treffen. (Brot für alle / Fastenopfer, Greenpeace, Klimaallianz, Klimainitiative, myclimate, kommunale Infrastruktur, oeku, pro Natura, SES, SP, SVS, Swissaid, umverkehR, VCS, WWF). CVP und Kt. VS wollen diesen Nachweis gänzlich streichen, da er im Widerspruch zum Gesetz stehe, das für alle freiwillig erzielten Emissionsverminderungen eine Bescheinigung vorsieht.
Verschiedene Anhörungsteilnehmer weisen darauf hin, dass Projekte, die dem Stand der Technik entsprechen, nicht additional seien. Die Anforderung, dass die Projekte dem Stand der Wissenschaft und der Technik entsprechen müssen, sei daher zu streichen. (ACS, AQUA NOSTRA, ASTAG, autoschweiz, cemsuisse, Centre Patronal, economiesuisse, Erdgas Zürich, EV, IGEB, SAA, SBV, scienceindustries, sgv usam, SIG, strasseschweiz, SVGW, Swiss, Swissgas, Swissmem, Swisspower, TCS, TVS, V3E, VSG, ZPK)
Viele kritisieren den Ausschluss von Projekten, die bereits durch andere Finanzhilfen nach dieser Verordnung oder nach anderen Erlassen unterstützt werden oder Mittel aus der „Kostendeckenden Einspeisevergütung“ (KEV) erhalten. Einige Anhörungsteilnehmer lehnen dies mit der Begründung ab, dass auch bereits unterstütze Projekte nicht per se wirtschaftlich umgesetzt werden können und die Regelung daher sinnvolle Projekte verhindere. Die Bestimmung solle ersatzlos gestrichen oder so umformuliert werden, dass die Projekte nicht ausgeschlossen werden, aber die Höhe von anderen Finanzhilfen deklariert und in die Additionalitätsanalyse einbezogen werden muss (ACS, Alpiq, autoschweiz, AQUA NOSTRA, ASTAG, Axpo, biomasse Schweiz, BioFuels, cemsuisse, Centre Patronal, CKW, CTV, economiesuisse, Erdgas Zürich, EV, Groupe E, IGEB, InfraWatt, Ökostrom Schweiz, SAA, SBV, scienceindustries, sgv usam, SIG, strasseschweiz, Swiss, swisscleantech, Swissmem, swisselectric, Swissgas, Swisspower, TCS, TVS, V3E, VKS ASIC, VSE, VSG, ZPK). myclimate und swisscleantech sind der Meinung, dass die Anrechnung der Reduktionsleistung jeweils aufgrund der eindeutig ausgewiesenen Wirkung der Finanzhilfen erfolgen soll. Aus Sicht einer weiteren Gruppe reicht es hingegen nicht, dass nur einige Formen der finanziellen Unterstützung ausgeschlossen werden. Damit die Projekte eine zusätzliche Reduktionsleistung erbringen, müssen alle Arten von Doppelförderungen und Anstrengungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausgeschlossen werden (Brot für alle / Fastenopfer, Greenpeace, Klimaallianz, Klimainitiative, oeku, pro Natura, SES, SP, SVS, Swissaid, umverkehR, VCS, WWF). Diese Gruppe fordert generell höhere Anforderungen an den Additionalitätsnachweis. Zusammen mit Kt. VS, kommunale Infrastruktur und myclimate fordert diese Gruppe auch, dass Projekte, die zu einer ineffizienten Substitution von Strom führen, explizit von der Möglichkeit einer Bescheinigung ausgeschlossen werden.
Zusätzlich sollen Emissionsverminderungen, die durch Information und Bildung erzielt werden, bescheinigt werden können. Allerdings nur unter der Bedingung, dass diese quantifizierbar sind (Brot für alle / Fastenopfer, Greenpeace, Klimaallianz, Klimainitiative, kommunale Infrastruktur, myclimate,
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