Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten

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COOP, GastroSuisse, hotelleriesuisse und Migros begrüssen ausdrücklich, dass sich Unternehmen zusammenschliessen und gemeinsam zu einem Reduktionsziel verpflichten können, da damit die Flexibilität erhöht wird.

Viele Anträge und Kommentare betreffen die Festlegung des im Gegenzug zur Abgabebefreiung notwendigen Reduktionspfades. Viele der Anhörungsteilnehmer sind der Meinung, dass der vorgeschlagene Befreiungsmechanismus die Vorleistungen aus der Periode 2008 bis 2012 nicht ausreichend berücksichtigt. Der Ausgangspunkt für die Festlegung des Reduktionspfades bei Unternehmen, die bereits 2008 bis 2012 eine Verpflichtung eingegangen sind, müsse daher die Menge in diesem Zeitraum zugeteilten Emissionen (zugestandene Emissionen) sein und nicht wie vorgeschlagenen die effektiven Emissionen der letzten zwei Jahre. Diese Forderung betrifft die Festlegung des Reduktionspfades bei den Befreiungsmodellen mit Emissionsziel. Die effektiven Emissionen als Ausgangspunkt sollen erst zum Tragen kommen, wenn ein Unternehmen im Zeitraum 2008 bis 2012 noch keine Verpflichtung eingegangen ist und deshalb keine zugestandenen Emissionen aufweist. Betont wird jedoch, dass auch Unternehmen, die neu eine Abgabebefreiung beantragen, nicht zu unwirtschaftlichen Massnahmen verpflichtet werden dürfen und sich der Reduktionspfad entsprechend am verbleibenden wirtschaftlichen Verminderungspotential orientieren müsse. (AQUA NOSTRA, Axpo, cemsuisse, CKW, COOP, economiesuisse, ECO SWISS, EV, Flumroc, Glasfabriken, hotelleriesuisse, IGEB, Kronospan, Lignum, Monosuisse, Migros, Rheinmetall Nitrochemie, Rigips, Vetropack, WEIDMANN, scienceindustries, sgv usam, swisscleantech, Swissmem, UREK-N, UREK-S, ZPK).

Die gleiche Gruppe verlangt, dass ein standardmässig und individuell festgelegtes Emissionsziel auf der Basis der zugestandenen Emissionen festgelegt wird. Sie will jedoch den Standardreduktionspfad auch bei Verwendung der zugestandenen Emissionen der Jahre 2008 bis 2012 als Ausgangspunkt bei 10 Prozent belassen (economiesuisse, EV, Glasfabriken, Groupe E, IGEB, Kronospan, Lignum, Monosuisse, Rheinmetall Nitrochemie, Rigips, sgv usam, Swissmem, UREK-N, UREK-S, Vetropack, WEIDMANN, ZPK). Swisscleantech fordert ebenfalls, dass der Ausgangspunkt für die Festlegung des Absenkpfades auf Basis der zugestandenen Emissionen (2008-2012) festgelegt wird. Aufgrund des neuen Ausgangspunktes müsse aber in der Konsequenz auch der Absenkpfad verschärft werden. Eine andere Gruppe ist hingegen der Meinung, dass die Vorleistungen der ersten Verpflichtungsperiode ausreichend berücksichtigt werden, indem sie einerseits die Wahl zwischen dem standardmässig und dem individuell festgelegten Emissionsziel haben und andererseits Übererfüllungen in die nächste Periode übertragen können. Sie fordert daher, dass der Absenkpfad ausgehend von den effektiven Emissionen der Jahre 2010 und 2011 verschärft wird. (Brot für alle / Fastenopfer, Greenpeace, Klimaallianz, Klimainitiative, kommunale Infrastruktur, myclimate, oeku, pro Natura, SES, Stadt Lausanne, SVS, Swissaid, umverkehR, VCS, WWF).

Die Stadt Lausanne möchte bei der Festlegung des Standardabsenkpfades die Sektorziele nach Art. 2 berücksichtigen. Der doppelte Wert des Sektorziels für die Industrie soll als maximales Reduktionsziel in der Verordnung verankert werden.

Bemängelt wird von einigen Anhörungsteilnehmern, dass sich der individuell festgelegte Reduktionspfad unter anderem auch am „Anteil des produzierten Stroms, der ausserhalb des Unternehmens verwendet wird“ orientieren soll. Diese Bestimmung sei ein Hindernis für Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen), was im Widerspruch zur Energiestrategie 2050 stehe. Benachteiligungen von WKK-Anlagen seien in der Verordnung konsequent zu vermeiden (AQUA NOSTRA, cemsuisse, economiesuisse, Erdgas Zürich, hotelleriesuisse, IGEB, SBV, scienceindustries, sgv usam, Swissgas, Swissmem, Swisspower, V3E, VSG, VSGP, ZPK ). myclimate, öbu und swisscleantech verlangen, dass sich der Reduktionspfad unter anderem am „Anteil des produzierten Stroms, dessen Abwärme nicht für die eigene Produktion verwendet werden kann“, orientiert. Damit würden auf die Produktion von Wärme ausgerichteten WKK-Anlagen gefördert.

Auch beim massnahmenbasierten Verminderungsziel werden Vereinfachungen beantragt. Die Festlegung dieses Ziels soll sich einzig am verbleibenden wirtschaftlichen Verminderungspotential orientieren. Alle anderen Anforderungen seien bürokratische Hürden und würden den Prozess unnötig verkomplizieren. (cemsuisse, Centre Patronal, economiesuisse, EV, hotelleriesuisse, IGEB, Migros, scienceindustries, Swiss, Swissmem).

14/27 274/2006-01959/40/34/L401-2743