Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten
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• Von der vorgeschlagenen Einbindung von Kehrichtverbrennungsanlagen in das Emissionshandelssystem (EHS) ist abzusehen, da die Menge des zu verbrennenden Abfalls nur schlecht durch die Anlagebetreiber gesteuert werden könne.
• Bei der Zuteilung der Emissionsrechte anhand von Benchmarks seien schweizspezifische Aspekte besser zu berücksichtigen und die Benachteiligung aufgrund der Überallokation in der EU auszugleichen.
• Kleinimporteure von aussereuropäischen Fahrzeugen befürchten Wettbewerbsnachteile gegenüber den Grossimporteuren und fordern eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge ohne europäische Gesamtgenehmigung.
Weniger zufrieden sind der Verein Klimainitiative, die Umwelt-, Entwicklungs- und Konsumentenorganisationen sowie die umweltnahen Wirtschaftsverbände. Sie bezeichnen den CO2-Verordnungsentwurf als zu wenig ambitiös und fordern, dass der Bundesrat seine Kompetenz zur Erhöhung des Reduktionsziels auf bis zu minus 40 Prozent bis 2020 nutzt. Die CO2-Abgabe sei bereits auf 2013 gestützt auf ein Zwischenziel für das Jahr 2011 zu erhöhen.
Sie kritisieren zudem die Klassierung der Kompensationspflicht für fossil-thermische Kraftwerke als Stabilisierungsmassnahme („sui generis“-Regelung), die nicht in die Beurteilung der gesetzlichen Zielerreichung einfliesst. Sie fordern für den Anteil, der die Betreiber fossil-thermischer Kraftwerke im Ausland kompensieren dürfen, zusätzliche Massnahmen.
Als ungenügend wird auch die Umsetzung des Gesetzesauftrags zur Information, Bildung und Beratung eingestuft. Gefordert werden ein Klimaprogramm und Finanzhilfen.
5 Allgemeine Bemerkungen
Die Mehrheit der Anhörungsteilnehmer ist grundsätzlich mit dem Entwurf der CO2-Verordnung einverstanden, sieht aber in einzelnen Bereichen noch Verbesserungsbedarf. Die Detailbemerkungen zu den einzelnen Artikeln sind unter Ziffer 6 aufgeführt.
Viele Anhörungsteilnehmer sind der Meinung, dass die in der Verordnung verwendeten Begriffe, insbesondere diejenigen, die das EHS und die Kompensationspflicht für fossil-thermische Kraftwerke betreffen, in einem separaten Artikel eindeutig definiert werden sollten, um Unklarheiten vorzubeugen (BCI, cemsuisse, economiesuisse, EV, Handelskammer beider Basel, IGEB, KMU-Forum, Kt. AR, GL, GR, SG, SZ, TG, Migros, scienceindustries, sgv usam, Swiss, Swissmem, TVS, ZPK). Zudem seien die Treibhausgaspotenziale für die einzelnen Treibhausgase und Quellen in der Verordnung zu nennen (BCI und Kt. AR, GL, GR, SG, SZ, TG) und die Berücksichtigung von CO2 aus erneuerbaren Energien in der Treibhausgasbilanz zu klären (Kt. GL, GR, SG, SZ, TG).
Vor allem die umweltnahen Organisationen fordern den Bundesrat auf, eine aktivere Klimapolitik zu verfolgen. Der gesetzliche Spielraum müsse genutzt werden und die Instrumente / Massnahmen seien so auszugestalten, dass die Schweiz bis 2020 ein Reduktionsziel von minus 30 bis minus 40 Prozent gegenüber 1990 erreichen könne (acsi, Alpen-Initiative, biomasse Schweiz, Brot für alle / Fastenopfer, écologie libérale, FRC, Gemeindeverband, Greenpeace, Klimaallianz, Klimainitiative, kommunale Infrastruktur, Konsumentenschutz, Kt. LU, Migros, oeku, Ökostrom Schweiz, pro Natura, pro Velo, PUSCH, SES, SGB, SP, SVS, Swissaid, umverkehR, VCS, WWF). Andere fordern zumindest, dass die Option für eine Zielerhöhung im Rahmen der internationalen Verhandlungen über das zukünftige Klimaregime regelmässig geprüft werden (swisscleantech, myclimate).
Vor allem im Zusammenhang mit der Kompensationspflicht für fossil-thermische Kraftwerke aber auch an anderen Stellen verwiesen viele Anhörungsteilnehmer auf die Energiestrategie 2050. Eine Gruppe forderte, dass die Anliegen der Energiestrategie 2050 in spezifischen Punkten – vor allem bei der Stromproduktion – besser berücksichtigt oder Synergien allgemein besser genutzt werden müssen (Axpo, acsi, AEE, AQUA NOSTRA, Brot für alle / Fastenopfer, cemsuisse, Centre Patronal, CKW, CTV, CVP, economiesuisse, EV, Fernwärme Schweiz, FRC, Gemeindeverband, Greenpeace, IGEB, Klimaallianz, Klimainitiative, kommunale Infrastruktur, Konsumentenschutz, Kt. BS, GL, SO, TI, VS,
4/27 274/2006-01959/40/34/L401-2743