Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten
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3 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen
Eingegangene Eingeladen Stellungnahmen
Kantone 26 + FL24
Konferenzen und Kommissionen 63
Gesamtschweizerische Dachverbände der Städte, Ge-
33
meinden und Berggebiete
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 85
Branchenverbände, Umweltverbände, Fachstellen, Organi-
4030
sationen
Zusätzliche Teilnehmer112
Davon Garagisten / Autohändler19
Davon andere Unternehmen27
Davon nationale und kantonale politische Parteien5
Verbände, Organisationen, Privatpersonen,…61
Total 78177
4 Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Mehrheit der 177 Anhörungsteilnehmer ist grundsätzlich mit dem Entwurf der CO2-Verordnung einverstanden. Ausdrücklich begrüsst wird, dass die heute bestehenden fünf Verordnungen ab 2013 zu einer einzigen Verordnung zusammengeführt werden. Gleichzeitig wird die Vorlage aber auch als komplex und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen nur schwierig bewältigbar bezeichnet. Diese Anhörungsteilnehmer befürchten einen bürokratischen Mehraufwand.
Trotz Zustimmung in den Grundsätzen sehen insbesondere Wirtschaftskreise betreffend Abgabebefreiung und Emissionshandel sowie CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen Verbesserungsbedarf:
• Der Bundesrat soll Bescheinigungen über Emissionsverminderungen im Inland den Emissionsrechten und den ausländischen Emissionsminderungszertifikaten gleichstellen. Dies würde es kompensationspflichtigen Importeuren fossiler Treibstoffe und Betreibern fossil-thermischer Kraftwerke erlauben, nebst Bescheinigungen auch Emissionsrechte zur Erfüllung ihrer Pflicht abzugeben. Umgekehrt würde das Angebot im Emissionshandelssystem erweitert: Unternehmen könnten zur Deckung ihrer Emissionen nebst Emissionsrechten auch Bescheinigungen abgeben.
• Die Möglichkeit zur Abgabebefreiung wird ausdrücklich begrüsst. Allerdings sollen die im Zeitraum 2008 bis 2012 zugestandenen Emissionen Ausgangspunkt für den Absenkpfad bis 2020 sein und nicht die effektiven Emissionen. Vorleistungen sollen bei der Zieldefinition stärker berücksichtigt und Reduktionsleistungen, die über die Verpflichtungen 2008 bis 2012 hinaus gehen, sollen unbürokratisch und vollständig in die neue Periode übertragbar sein.
3/27 274/2006-01959/40/34/L401-2743