Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten

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Aus diesen Gründen wird eine Einbindung der KVAs in das EHS abgelehnt (Abfallverwertung Horgen, biomasse Schweiz, cemsuisse, CVP, economiesuisse, ECO SWISS, EV, EWB, Fernwärme Schweiz, Fernwärme Zürich, Gemeindeverband, Handelskammer beider Basel, IGEB, Infrawatt, KEZO, kommunale Infrastruktur, Kt. AR, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZH, ZG, Limeco, Lonza, promur, real, scienceindustries, sgv usam, Städteverband, SIG, Stadt ZH, Stadtwerk Winterthur, Swiss, UREK-N, UREK-S, VBSA, VKS ASIC, VSZ, ZAR, ZAV, ZPK). Der Kt. BE fordert, dass nur der fossile Anteil des Kehrichts in das EHS einbezogen wird.

Seitens der Umweltverbände wird die Einbindung der KVAs ins EHS zwar begrüsst, gleichzeitig aber eine deutliche Verschärfung der TVA (SR 814.600) und längerfristig auch die inputseitige Besteuerung nicht energetisch genutzter fossiler Energieträger verlangt. (Brot für alle / Fastenopfer, Greenpeace, Klimaallianz, Klimainitiative, pro Natura, SES, SVS, Swissaid, umverkehR, VCS, WWF).

Falls die KVAs trotz Widerstand in das EHS eingebunden werden sollten, machen KEZO und VBSA darauf aufmerksam, dass die geplante Regelung die kostenlos zugeteilten Emissionsrechte den Wärmebezügern und nicht den Wärmelieferanten zuzuteilen, für KVAs ungerecht sei. Würde diese Regelung bei KVAs so umgesetzt, würde dies zu grossen Problemen bei den bestehenden Wärmelieferverhältnissen führen.

Gleichstellung mit Bescheinigungen

Wie unter Ziffer 6.3 a) erwähnt, fordern einige Anhörungsteilnehmer die Gleichstellung von Emissionsrechten und Bescheinigungen.

Ausnahme von der Pflicht zur Teilnahme am EHS

Vertreter der Wirtschaft fordern, dass die Möglichkeit, von der Pflicht zur Teilnahme am EHS ausgenommen zu werden, bereits bestehen soll, wenn der Schwellenwert von 25‘000 t CO2eq nicht in drei aufeinanderfolgenden Jahren sondern im Durchschnitt der vergangenen drei Jahren unterschritten wurde (cemsuisse, Centre Patronal, economiesuisse, EV, Glasfabriken, IGEB, Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, Kronospan, Monosuisse, Rheinmetall Nitrochemie, Rigips, scienceindustries, sgv usam, Swiss, Swissmem, UREK-S, Vetropack, ZPK). Emittiert das Unternehmen in einem Jahr wieder mehr als 25‘000 t CO2eq, muss es gemäss Verordnungsentwurf wieder am EHS teilnehmen. Es wird gefordert, dass die Pflicht zu Teilnahme erst wieder gelten soll, wenn die Treibhausgasemissionen während zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf über 25‘000 t CO2eq steigen (cemsuisse, Centre Patronal, economiesuisse, EV, IGEB, Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, scienceindustries, sgv usam, Swiss, Swissmem, ZPK). Für promur und VSZ muss die Schwelle von 25‘000 t CO2eq drei Mal in der Periode 2013-2020 überschritten werden.

Die chemischen Industrie verlangt, dass nebst KVAs auch Klärschlammverbrennungsanlagen explizit von der Pflicht zur Teilnahme am EHS ausgenommen werden, sich die Betreiber solcher Anlagen dennoch von der CO2-Abgabe befreien lassen können (BCI, Handelskammer beider Basel, Lonza).

Reserve für neue Marktteilnehmer / Unternehmen mit wesentlichen Kapazitätsänderungen

Aus Sicht einiger Wirtschaftsvertreter sollen die als Reserve für neue Marktteilnehmer oder für Unternehmen mit wesentlichen Kapazitätserweiterungen zurückbehaltenen Emissionsrechte vom BAFU als Instrument zur Preissteuerung eingesetzt werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Preise für Emissionsrechte in der Schweiz auf einem ähnlichen Niveau wie in der EU bewegen solange die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme noch nicht vollzogen ist. (cemsuisse, economiesuisse, EV, IGEB, scienceindustries, sgv usam, Swiss, ZPK). Nicht nachgefragte Emissionsrechte sind im nächsten Jahr der Industrie zugänglich zu machen (cemsuisse, economiesuisse, EV, IGEB, promur, scienceindustries, sgv usam, Swiss, Swissmem, VSZ, ZPK).

Kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten

Bei der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten sollen die Vorschriften und Regeln der EU berücksichtigt werden – vor allem soll wie in der EU die Zuteilung der Emissionsrechte erfolgen, bevor diejenigen für das abgelaufene Jahr abgegeben werden müssen. Bei der Benchmarkberechnung soll der CO2-Emissionsfaktor des effektiv bezogenen Strommixes zur Anwendung kommen. Würde, wie

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