Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/45: Änderung der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 22 Seiten
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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK
Referenz/Aktenzeichen: 691
gungsprogramms (s. Art. 32 KEG) und von aktuellen technisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Ein Vergleich der letzten drei Kostenstudien zeigt, dass die Schätzungen der zu erwartenden Kosten der Stilllegung und Entsorgung in den vergangenen Jahren nach oben korrigiert werden mussten, insbesondere aus technischen, planerischen und regulatorischen Gründen. Für den Zeitraum 2001─2011 beliefen sich die Kostensteigerungen im Bereich der Stilllegung auf durchschnittlich 4,8 % pro Jahr; im Bereich der Entsorgung lag die Zunahme bei 3,5 %. In beiden Fällen lag das Wachstum der geschätzten Kosten über jener angenommenen Teuerungsrate von 3 %, die der Berechnung der Beitragszahlung zugrunde liegt. Die Teuerung basierend auf dem LIK lag in der entsprechenden Periode jedoch nur bei 0,8 %. Die Kostenstudien wurden vom Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) unter Beizug von externen Experten überprüft. In seiner Stellungnahme zu den Kostenstudien 2011 erwartet das ENSI, dass die Kosten für die Stilllegung im industrieüblichen Kostenrahmen von -15 % bis +30 % liegen werden. Bei den Entsorgungskosten weist das ENSI auf die in der Praxis für die Projektphase der Vorstudie im Untertagebau in der Regel vereinbarten Kostengenauigkeiten von +/- 25 bis 30 % hin.
1.2.3.3 Anpassungsbedarf
Die in Art. 8 Abs. 5 SEFV festgelegten Parameter zur Berechnung der Beiträge sind bei der Errichtung des Stilllegungsfonds 1985 bestimmt worden. Sie wurden bei der Errichtung des Entsorgungsfonds im Jahr 2002 unverändert übernommen und seither nicht mehr angepasst. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die angestrebte Anlagerendite von nominal 5 % bei beiden Fonds nicht erreicht wurde. Aufgrund der tieferen Teuerungsrate konnte aber zumindest beim Stilllegungsfonds die angestrebte Realrendite von 2 % erreicht werden. Die aus den drei Kostenstudien (2001/2006/2011) ermittelte Kostensteigerung ist wiederholt höher ausgefallen als die angenommene Teuerungsrate und liegt deutlich über der auf dem LIK basierenden Teuerung. Zudem ist zu beachten, dass bei den geschätzten Kosten aufgrund des aktuellen Projektstandes erhebliche Unsicherheiten bestehen. Dies ist ein Grund für die vorgesehene Anpassung bei den Beitragsberechnungen.
Angesichts der aktuellen Tiefzinsphase und der mittel- bis langfristigen Wirtschaftsaussichten kann zudem auch in den nächsten Jahren nicht damit gerechnet werden, dass mit der verfolgten Anlagestrategie eine nominale Anlagerendite von 5 % erzielt werden kann. Damit besteht in beiden Fonds das Risiko einer Finanzierungslücke. Problematisch ist dies insbesondere mit Blick auf den näher rückenden Stilllegungszeitpunkt der Schweizer Kernkraftwerke, die nach ihrer Abschaltung als Beitragszahler wegzufallen drohen.
Vor diesem Hintergrund sind die Parameter der Berechnung der mutmasslichen Kosten und der jährlich zu leistenden Beiträge anzupassen. Im Zentrum der Überlegungen stehen dabei zwei Fragen:
- Von welchen angenommenen Anlagerenditen ist im finanzmathematischen Modell künftig auszugehen?
- Wie ist die Kostensteigerung bei den Beitragsberechnungen zu berücksichtigen?
Anlagerendite
Die Schätzung der zukünftigen Anlagerendite ist anspruchsvoll, mit Unsicherheiten behaftet und abhängig von den unterstellten Annahmen. In der Kapitalmarkttheorie entspricht die Rendite eines Anlageportfolios vereinfacht der risikolosen Verzinsung zuzüglich der Risikoprämien unterschiedlicher Anlagekategorien. Dabei steht man vor der Herausforderung, Erwartungswerte für die Inflation, den
3 risikolosen Zinssatz und die Risikoprämien zu schätzen. Der Investment Controller der beiden Fonds wählt hierzu ein Modell, das die erwartete nominale Rendite einer Anlagestrategie aus der nominal
3 Die Firma PPCmetrics AG mit Sitz in Zürich.