Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/45: Änderung der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 22 Seiten

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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK

Referenz/Aktenzeichen: 691

risikolosen Verzinsung plus der Risikoprämien der Anlagekategorien schätzt. Ausgangspunkt ist dabei die an den Kassazinssätzen der Bundesobligationen gemessene aktuelle, nominale, risikolose Zinskurve und die darin enthaltenen impliziten Terminsätze. Diese Zinskurve bildet die aktuelle Einschätzung der Kapitalmarktakteure über die künftige Zinsentwicklung ab, ist mithin am Markt beobachtbar und beinhaltet implizit auch eine Komponente für die Inflationserwartung. Für die Risikoprämien stehen dagegen keine Marktinformationen zur Verfügung, womit sie aufgrund von historischen Daten oder Umfragen anderweitig geschätzt werden müssen. Basierend auf verschiedenen Studien zu Risikoprämien ermittelte der Investment Controller für die Anlagestrategie der beiden Fonds eine Risikoprämie von rund 2,3 %. Ausgehend vom gegenwärtig tiefen Zinsniveau (Stand Ende 2012) liegt die erwartete Rendite der Anlagestrategie bei einem 10-jährigen Zeithorizont bei rund 2,8 %, über 20 Jahre bei rund 3,3 %.

Die Betreiber haben bei Prof. Dr. Heinz Zimmermann (Universität Basel) ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Frage klären sollte, ob eine reale Anlagerendite der beiden Fonds von 2 % auch in Zukunft erwartet werden dürfe. Im Gegensatz zum Investment Controller wurde dabei nicht von der aktuellen Zinskurve ausgegangen, sondern die risikolose Realverzinsung wurde aufgrund von historischen Langfristschätzungen ermittelt (0,5 bis 1,0 %). Die Risikoprämie der Anlagestrategie schätzt das Gutachten auf 1,8 % bis 2 %. Unter Berücksichtigung des Tiefzinsumfeldes resultiert eine reale Renditeerwartung von 2,2 % bis 2,7 %. Deshalb kommt das Gutachten insgesamt zum Schluss, dass eine reale Renditeerwartung von 2 % für die geltende Anlagestrategie als konservativ beurteilt werden könne.

Insgesamt führen die gewählten Ansätze je nach Annahmen zu ähnlichen Ergebnissen, die zusätzlich von allgemeinen makroökonomischen Überlegungen gestützt werden (siehe Anhang 1). Die verschiedenen Ansätze zur Ermittlung einer langfristigen Anlagerendite kommen auf eine erwartete Nominalrendite von 2,8 % bis 3,3 % (Investment Controller) resp. – bei Unterstellung einer Inflationserwartung

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von 1,5 % – von 3,5 % bis 4,3 % (Betreiber). Die Annahme einer langfristigen Nominalrendite von 3,5 % erscheint somit vertretbar und auch im Vergleich mit der Renditeerwartung in der beruflichen Vorsorge plausibel zu sein (siehe Anhang 2).

Kostensteigerung

Das derzeitige finanzmathematische Modell zur Kosten- und Beitragsberechnung enthält eine Teuerungskomponente, die einzig auf die generelle Preisteuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) ausgerichtet ist. Die bereichsspezifischen, technisch, planerisch und regulatorisch bedingten Kostensteigerungen werden demgegenüber in den Kostenstudien gleichsam ausserhalb des Modells abgebildet. Im Rahmen der vorliegenden Verordnungsrevision gilt es deshalb zu klären, wie mit den beobachteten Kostensteigerungen im Bereich der Stilllegung und Entsorgung umzugehen ist.

Die Kostenunsicherheit könnte in Form eines Zuschlages auf den Kostenstudien abgebildet werden. Dabei würde die konkrete Höhe des Zuschlags in diesem Modell in Zusammenarbeit mit der Branche oder zumindest dem ENSI und unabhängigen Experten festgelegt. Grund dafür ist, dass das Wissen hinsichtlich Kostenhöhe und Unsicherheiten primär bei den Betreibern der Kernkraftwerke vorhanden ist. Für jedes Werk wären für die wichtigsten Kostenkomponenten spezifische, vom Projektfortschritt abhängige Zuschläge zu bestimmen. Dies hätte alle fünf Jahre nach jeder Kostenstudie zu erfolgen. Angesichts fehlender Erfahrungswerte erscheint es zweckmässig, sich für die erstmalige Bestimmung

4 „Für die Einnahmen- und Ausgabenprojektionen wird eine Annahme zur Teuerung benötigt. Es wird dabei von einem jährlichen Preisauftrieb von 1,5 Prozent ausgegangen. Dieser Wert entspricht einem längerfristigen Durchschnittswert.“ (EFV, 2012: Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz 2012, Kap. 2.2. Wirtschaftsentwicklung, S. 20).