Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/108: Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) (2. Etappe, Massnahmenpaket 1) und Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) zur Umsetzung der Mo. Eder 13.3393 · 23 Seiten

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von bewährten TAM für den therapeutischen Einsatz zu halten. Die Behandlung von kranken Tieren wird damit nicht eingeschränkt. In Bezug auf den prophylaktischen Einsatz von TAM mit antibiotischen Wirkstoffen sind die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter gefordert, in Zusammenarbeit mit der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt Lösungen zur Verbesserung der Tiergesundheit zu entwickeln und das Management der Betriebe auf eine gute Tiergesundheit auszurichten.

Durch die Einführung von Anhang 5 (kritische antimikrobielle Wirkstoffe, die von einer Abgabe auf Vorrat ausgeschlossen sind) dürfen die dort aufgeführten kritischen antimikrobiellen Wirkstoffe zwar weiterhin für die Behandlung der entsprechenden Erkrankungen nach tierärztlicher Diagnose eingesetzt, jedoch nicht mehr auf Vorrat abgegeben werden. Die Abgabe auf Vorrat für Standardbehandlungen durch die Tierhalterin oder den Tierhalter ist nach wie vor erlaubt.

Dieses Vorgehen ist kompatibel mit der Strategie des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), welches vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten hat, im Rahmen der Agrarpolitik 2014 - 2017 unter Einbezug der Kantone und der Branchen Ziele und Strategien zur Erkennung und Überwachung von Antibiotikaresistenzen und der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes festzulegen. Diese Übergangsbestimmung ist bereits seit dem 1. Januar 2014 in Kraft29.

Pharmazeutinnen und Pharmazeuten

Gemäss geltender Regelung über die FTVP wird für die Ausübung der Funktion der FTVP u.a. eine veterinärmedizinische oder pharmazeutische Hochschulausbildung vorausgesetzt. Dies bedeutet, dass sowohl Tierärztinnen und Tierärzte wie auch Pharmazeutinnen und Pharmazeuten die Funktion der FTVP ausüben können. Seit Inkraftsetzung der Regelung über die FTVP in der TAMV im Jahre 2004 haben über tausend Veterinärmedizinerinnen und -mediziner die Ausbildung zur FTVP absolviert. Hingegen hat bisher noch keine Pharmazeutin bzw. kein Pharmazeut die Ausbildung zur FTVP durchlaufen oder die Tätigkeit der FTVP gemäss TAMV ausgeübt. Aufgrund der geplanten Verknüpfung der Funktion der FTVP mit der Kompetenz zur Verschreibung von FüAM und AMV, kann sie nur noch von Personen mit einem veterinärmedizinischen Hochschulabschluss ausgeführt werden. Die vorgesehene Einschränkung der FTVP Ausbildung auf die Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmediziner entspricht daher der heutigen Situation in der Praxis und dürfte nur marginale Auswirkungen auf die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten haben.

Konsumentinnen und Konsumenten

Der Bundesrat will mit den vorgesehenen Änderungen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Lebensmittel tierischer Herkunft hygienisch einwandfrei, gesundheitlich unbedenklich und frei von schädlichen Fremdstoffen sind. Gleichzeitig soll durch die Verminderung der Bildung von Antibiotikaresistenzen die Wirkung von Antibiotika zugunsten der öffentlichen Gesundheit erhalten werden.

Konsumentinnen und Konsumenten verlangen heute sichere, qualitativ einwandfreie sowie tier- und umweltfreundlich produzierte Lebensmittel. Dabei müssen auf allen Stufen der Produktion vom Stall bis auf den Teller hohe Qualitätsstandards erfüllt werden. Der fachgerechte Einsatz von Tierarzneimitteln ist ein überaus wichtiger Faktor in der Produktion von hochwertigen Lebensmitteln.

29 Art. 187 d Abs. 2 LWG (SR 910.1): "Der Bundesrat legt bis Ende 2014 unter Einbezug der Kantone und der Branchen die Ziele und Strategien der Erkennung und Überwachung von Antibiotikaresistenzen und der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes fest."