Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: BAV-242.1// 00001/00011/00003/00001/00001
1.2.2 Grenzkosten decken
Jeder Zug soll jene Kosten decken, die er selber auslöst (Grenzkosten). Dieser Grundsatz ist im Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) Art. 9b Abs. 3 festgehalten. Insbesondere im Bereich Unterhalt der Fahrbahn sind diese Kosten in den letzten Jahren gestiegen.
Der Vorschlag muss die gestiegenen Kosten im Bereich Unterhalt der Fahrbahn berücksichtigen.
1.2.3 Rechtsgrundlagen
Auf europäischer Ebene gilt hinsichtlich Trassenpreise neu die Richtlinie (RL) 2012/34. Das BAV erachtet die Bestimmungen der RL 2012/34 auf diesem Gebiet als sinnvoll. Das Schweizer Trassenpreissystem (TPS) trägt ihnen deshalb Rechnung, obwohl sie nicht in das bilaterale Landverkehrsabkommen mit der EU aufgenommen worden sind.
In erster Linie hat das TPS das EBG einzuhalten, namentlich dessen Artikel 9b. Dort findet sich die Grundlage für die Bestimmungen des Bundesrates in der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV; SR 742.122). Diese beschreibt in Art. 18ff das TPS und definiert die dazu gehörenden Grund-, Zusatz- und Serviceleistungen. In einer eigenen Verordnung des BAV zur NZV (NZV-BAV; SR 742.122.4)
werden die Preise der einzelnen Grundleistungen festgelegt. Die ISB setzen die Rechtserlasse um, bestimmen selbst die übrigen Preise und erstellen an Hand dieser Grundlagen den Leistungskatalog.
Der Vorschlag ist rechtlich insbesondere auf EBG Art. 9b gestützt. Demnach sollen die Züge primär ihre Grenzkosten (differenziert) decken. Im Personenverkehr kommt ein Deckungsbeitrag auf dem Verkehrserlös hinzu.
2 Schwerpunkte der Revision
2.1 Ziele
Neben dem reinen Einkommensziel für die Infrastruktur (jährlich 100 Mio. CHF Mehrerlös gemäss FABI-Vorlage) steht bei dieser Revision die Entwicklung der Fahrbahnkosten im Zentrum:
Das 2009 durchgeführte Netzaudit der SBB hatte Hinweise auf höhere Grenzkosten geliefert, die im Trassenpreis ab 2013 berücksichtigt wurden. Die Entwicklung wurde begründet mit dem dichteren Verkehr und höheren Kosten pro Einheit (komplexe Planung, Betriebsführung, kurze Intervalle für Unterhaltsarbeiten). Die periodische Überprüfung hat nun ergeben, dass die Kosten namentlich im Bereich Unterhalt der Fahrbahn auf Grund der höheren Beanspruchungen weiter gestiegen sind. Das Ziel ist es nun, die Ursachen zu steuern bzw. die Beanspruchungen zu reduzieren, indem vermehrt