Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: BAV-242.1// 00001/00011/00003/00001/00001
672 Wädenswil – Samstagern – Biberbrugg – Einsiedeln
721 Pfäffikon SZ – Ziegelbrücke
b) Strecken neu ohne Nachfragefaktor (Basispreis Trasse x1 in HVZ):
451 Bern – Burgdorf [via Zollikofen]
451 Langenthal – Aarburg-Oftringen
3.4.2 Haltezuschlag
Zusammen mit dem Nachfragefaktor wurde 2013 auch der Haltezuschlag ins TPS eingeführt: damit zahlt ein EVU auf Strecken mit Mischverkehr für jeden bestellten Halt CHF 2.-. Mischverkehr bedeutet hier gemäss NZV Art. 19a Abs. 4 die Kombination von Regionalverkehr und mindestens zwölf Zügen des Personenfernverkehrs oder des überregionalen Güterverkehrs pro Tag. Auch auf dieses Kriterium hin wurde das ganze Normalspurnetz überprüft, und es ergeben sich die folgenden Änderungen im Anhang 2 zur NZV-BAV:
a) Strecke neu mit Haltezuschlag (CHF 2.- pro Halt):
225 La Chaux-de-Fonds – Biel/Bienne
b) Strecken neu ohne Haltezuschlag:
200 Grenze – Vallorbe – Daillens
514 Zofingen – Suhr – Lenzburg
705 Bülach – Winterthur
740 Wallisellen – Uster – Rapperswil
770 Grenze – Trasadingen (– Schaffhausen)
3.5 Deckungsbeitrag
Während der Basispreis die Infrastruktur für die Grenzkosten eines Zuges entschädigt, deckt ihr der Deckungsbeitrag auch Teile der nicht leistungsabhängigen Kosten. Seit 2010 wird er gemäss EBG Art. 9b Abs. 3 und NZV Art. 20 nur noch im Personenverkehr erhoben. Die Rechtsgrundlagen legen fest, dass sich der Deckungsbeitrag im konzessionierten Verkehr nach dem Verkehrserlös berechnet, überlassen es aber der Konzessionsbehörde, wie hoch er sein soll. Im nicht konzessionierten Personenverkehr (Charterzüge etc.) beträgt er CHF 0.0027 pro Angebotskilometer (NZV Art. 20 Abs. 1).
Im Sinne der verstärkten Nutzerfinanzierung gemäss FABI-Vorlage haben die Transportunternehmen (TU) ihre Tarife im Hinblick auf die Trassenpreiserhöhung erhöht. Weitere Tarifmassnahmen sind per Ende 2015 und 2016 angekündigt worden. Damit sind bis 2017 wesentlich höhere Verkehrserlöse zu erwarten. Entsprechend nimmt die Basis für den Deckungsbeitrag zu, welcher über den Trassenpreis der Infrastruktur zufliesst. Das BAV hat basierend darauf grobe Schätzungen gemacht, siehe unten. Sollten die Tarifmassnahmen ausbleiben, sind auch die Deckungsbeitragssätze neu zu beurteilen.