Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: BAV-242.1// 00001/00011/00003/00001/00001

eines beliebigen Zuges auf beliebigen Abschnitten des Schweizer Normalspurnetzes lassen sich berechnen, sofern die entsprechenden Fahrzeuge mit vorliegenden Daten eingepreist werden konnten. Züge und Zugläufe lassen sich auch mit "Bauteilen" in Form von Fahrzeugtypen und Streckenabschnitten (Betriebspunkten) konstruieren. So kann man den Preis eines bestehenden Zuges mit demjenigen eines fiktiven Zuges vergleichen. Ebenfalls lässt sich Preis pro km eines gegebenen Zuges auf verschiedenen Strecken mit unterschiedlicher Trassierung berechnen.

3.3.9 Prozesse

Für die EVU von Interesse dürften noch insbesondere zwei Fragen sein, die unten behandelt werden:

a) Wie werden die einzelnen Fahrzeuge hinsichtlich Verschleiss klassifiziert (und ggf. "umklassiert")?

Es werden gewisse Fahrzeugdaten benötigt, an Hand derer ein Preis pro Streckenkategorie festgelegt wird. Sind die Daten nicht vorhanden, wird das Fahrzeug einer Gruppe von verwandten Fahrzeugtypen zugeordnet und dabei mit einem Aufschlag von 25% gegenüber dem Preishöchstwert der Gruppe belastet. Dieser Höchstwert wird jährlich veröffentlicht. Ist das EVU mit der Klassifizierung nicht zufrieden und kann sich mit der zuständigen Stelle nicht einigen, steht der übliche Rechtsweg über die Schiedskommission im Eisenbahnwesen (SKE) offen

b) Wie wird sich der Preis entwickeln bzw. wie häufig wird er revidiert?

Mehrere Faktoren sind für den Preis relevant: Fahrzeugparameter, Streckeneigenschaften und das Verschleissmodell selber. Bei den Fahrzeugen können etwa Elemente wie Schlingerdämpfer ein- oder ausgebaut werden; eine Strecke kann neu für andere Geschwindigkeiten zugelassen werden, und das theoretische Verschleissmodell wird auf Grund der Erfahrungen überprüft werden müssen. Die Frage ist, wie häufig es zu solchen Überprüfungen kommt: kürzere Intervalle als eine LV-Periode (vier Jahre) dürften es mit einem vernünftigen Aufwand und im Sinne einer gewissen Stabilität nicht sein. Aus Sicht der Planungssicherheit für EVU sind wohl längere Intervalle erwünscht. Das BAV schlägt nun eine Überprüfung des theoretischen Verschleissmodells alle acht Jahre vor, während die Streckencharakteristika alle vier Jahre überprüft werden. Somit ist absehbar, wann die nächste Überprüfung kommt.

3.3.10 Zuständigkeiten

Das BAV hatte seinerzeit die SBB gebeten, die Machbarkeit eines Verschleissfaktors zu überprüfen. Die entsprechenden, vom BAV begleiteten Arbeiten wurden von externen Fachexperten der ETH und vor allem aus Österreich (TU Graz) unterstützt. Diese und andere Experten stehen den Herstellern und Fahrzeughaltern bei Bedarf zur Verfügung, um die für den Verschleissfaktor notwendigen Berechnungen vorzunehmen, soweit sie dies nicht selbst durchführen können.

Bei der SBB kommen auf diesem Gebiet viel Know-how und umfassende Daten zusammen, die in den vorliegenden Umsetzungsvorschlag eingeflossen sind. Es ist sinnvoll, diese weiter zu nutzen. So sieht das BAV vor, SBB Infrastruktur mit der Prüfung der Berechnungen neuer Fahrzeugtypen zu betrauen.