Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: BAV-242.1// 00001/00011/00003/00001/00001
Unter dem Strich bleiben die über den Basispreis zu deckenden Grenzkosten auf demselben Niveau wie vor vier Jahren. Eine leichte Preiserhöhung im Sinne einer "Aufrundung" drängt sich dennoch auf; begründet ist sie mit zunehmenden Rückerstattungen an die EVU über Lärmbonus und ETCS-Rabatt. Diese Elemente gehören zum differenzierten Basispreis.
Gleichzeitig gibt es Hinweise der Schmalspurbahnen (im Rahmen der Plausibilisierung von RAILplus), dass ein höherer Preis für die Strecken mit Zahnrad oder Doppelspur, wie dies ab 2013 eingeführt wurde, nicht durch die Grenzkosten gerechtfertigt ist. Die Grenzkosten liegen vielmehr auch für diese Strecken auf dem Niveau der Strecken im Netz C ("Nebennetz"), im Schnitt bei ca. CHF 1.15/Zkm.
Der Vorschlag trägt diesem Umstand Rechnung und ordnet neu alle Schmalspurstrecken (ohne Tram) dem Netz C zu.
Vorschlag Basispreis Trasse ab 2017 (NZV-BAV Art. 1 Abs. 1 Bst. a-d und Anhang 1):
Netz A (Tunnel mit eigener Betriebszentrale ): CHF 3.50/Zkm (aktuell: CHF 3.42/Zkm);
Netz B (Hauptnetz): CHF 1.50/Zkm (aktuell: CHF 1.42/Zkm);
Netz C (Nebennetz und Schmalspur): CHF 1.15/Zkm (aktuell: CHF 1.05/Zkm);
Netz D (Tram ohne Sicherungsanlagen): CHF 0.70/Zkm (aktuell: CHF 0.65/Zkm).
3.3 Neues Preissystem für Verschleiss
Züge nutzen Gleise und Anlagen des Schienennetzes ab. Der Verschleiss ist aber nicht bei allen Zügen und Strecken gleich. Das BAV will die Unternehmen dazu bewegen, auf den einzelnen Strecken jeweils das schonendste Fahrzeug einzusetzen.
Es handelt sich um das vielleicht wichtigste Anreizinstrument aus Sicht der ISB. Die heutigen Grenzkosten aus dem Bereich Fahrbahn werden den EVU über einen gewichtsabhängigen Anteil basierend auf der Verrechnung von Gesamtbruttotonnenkilometern verrechnet. Dieser Ansatz ist bereits ein Schritt in Richtung einer verursachergerechten belastungsabhängigen Abrechnung. Er berücksichtigt jedoch die unterschiedlichen Beanspruchungen noch zu wenig.
Der Preis für den leistungsabhängigen Unterhalt der Fahrbahn bzw. für Verschleiss soll im Bereich der Normalspur nicht mehr nur vom Gewicht abhängig, sondern neu strecken- und fahrzeugbezogen sein.
Die SBB Infrastruktur wurde durch das BAV mit der Prüfung und Erstellung einer verschleissabhängigen Komponente im Trassenpreissystem der Schweiz beauftragt. Der vorliegende Vorschlag wurde in enger Zusammenarbeit zwischen BAV, Vertretern der Wissenschaft, unabhängigen Gutachtern und SBB-Fachexperten erarbeitet.