Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: BAV-242.1// 00001/00011/00003/00001/00001
Letztlich führt dies zu einer Mehrbelastung primär im Personenverkehr, während der Güterverkehr unter dem Strich sogar leicht entlastet werden kann (letztlich dank mehr lärmsanierten Wagen). Damit wird bestätigt, was bereits vor vier Jahren angedeutet wurde: dass die Güterzüge nicht ganz so hohe Infrastrukturkosten verursachen wie bisher im Trassenpreis angenommen. Dank den sophistizierten Berechnungen und besseren Datengrundlagen kann das TPS diesem Umstand Rechnung tragen.
6 Fragen
1. Sind Sie einverstanden, dass der Verschleiss nicht nur an Hand des Gewichts zu verrechnen ist,
sondern präziser, nämlich:
a. über die relevanten Fahrzeugparameter wie Achslast, installierte Leistung oder Radsatzsteuerung?
b. nach Streckeneigenschaften differenziert, namentlich Radien und zugelassene Geschwindigkeit?
2. Sind Sie einverstanden, dass alle Schmalspurbahnen (einschliesslich Normalspur mit Zahnrad) der
gleichen Streckenkategorie zugeordnet werden?
3. Sind Sie einverstanden, dass der Deckungsbeitrag im Personenverkehr gleich bleiben soll, damit
das Ziel der FABI-Vorlage von jährlich 100 Millionen Mehrerlös für die Infrastruktur erreicht wird?
4. Sind Sie einverstanden, dass der Güterverkehr weiterhin keinen Deckungsbeitrag zu leisten hat?
5. Sind Sie einverstanden, dass keine weiteren Preiselemente geändert werden sollten?
7 Beilagen
Entwurf Änderung Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV; SR 742.122)
Entwurf Änderung Verordnung des BAV zur NZV (NZV-BAV; SR 742.122.4)