Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: BAV-242.1// 00001/00011/00003/00001/00001
Die Tiefe des Verschleissansatzes lässt es zu, den Fahrzeuglauf hinsichtlich der Trassierung und der Geschwindigkeit differenziert zu bepreisen. Diese Möglichkeit birgt gegenüber eines netzweit einheitlichen Preises Vorteile: Neben der Fahrzeugauslegung kann damit auch ein Anreiz für einen sinnvollen Fahrzeugeinsatz gesetzt werden. Grösste Änderung zum bisherigen Bepreisungsschema ist jedoch die Abkehr von einer "Zugbepreisung" (Gesamtgewicht eines Zuges) hin zu einer Fahrzeugbepreisung (Summe der Fahrzeugkostensätze ergibt die Zugkosten).
Dafür ist es notwendig, die eingesetzten Fahrzeuge vorab zu klassifizieren, d.h. die für die Verschleissformel notwendigen Eingangsparameter einmal zu berechnen. Ist das Fahrzeug so klassifiziert, werden die Laufleistungspreise (CHF/Fzg-km) für unterschiedliche Geschwindigkeiten bzw. für die Radienbereiche ermittelt und dem Fahrzeug zugeordnet. Die Formel selbst (vgl. 3.3.4) wird in einem Anhang zur NZV-BAV festgehalten:
Vorschlag NZV-BAV Art. 1 Abs. 3:
3Für Normalspurstrecken berechnet sich der Basispreis Verschleiss nach Anhang 1a.
3.3.4 Übersicht
Elemente und Berechnung des Verschleissfaktors
unabgefederte Masse Achslast Achslast Achslast Achslast Raddurchmesser Achsstand / Raddurchmesser unabgefederte Masse Geschwindigkeit installierte Leistung Primäre Längssteifigkeit Achsstand / Raddurchmesser Gleisbogen-Radius Massenträgheit um Hochachse Primäre Längssteifigkeit Schlingerdämpfer-Kennlinie
Schotterzertrümmerung Schienenverschleiss «Gerade» Schienenverschleiss «Bogen» Schienenverschleiss Verschleiss von Weichenbauteilen Gleislageverlust
in der Geraden in den Bögen
Stopfen Schienenbearbeitungen: Schleifen und Fräsen Schienenwechsel Weichenbauteilwechsel / Unterhalt