Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: BAV-242.1// 00001/00011/00003/00001/00001

4 Finanzielle Auswirkungen

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, wurde die Preiserhöhung ab 2017 im Sinne einer verstärkten Nutzerfinanzierung beschlossen. Die Tarifhoheit für die Weitergabe der Belastungen an die Nutzer, das heisst die Passagiere (Personenverkehr) bzw. die verladende Wirtschaft (Güterverkehr), liegt bei den EVU.

Die Tarife werden im Personenverkehr durch den Verband öffentlicher Verkehr (VöV) festgelegt. Die Trassenpreiserhöhungen können von den EVU durch die erfolgten und geplanten Tarifmassnahmen kompensiert werden.

Im Güterverkehr sind die Auswirkungen schwieriger abzuschätzen. Mit dem vorliegenden Vorschlag werden aber die meisten Güterzüge dank der neuartigen Verrechnung der Verschleisskosten von tieferen Trassenpreisen profitieren.

4.1 Direkte finanzielle Auswirkungen der Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen am Trassenpreissystem wirken sich zunächst direkt auf die Bahnunternehmen aus. Das BAV hat an Hand der gemeldeten IST-Trassenerlöse von 2013 die finanziellen Auswirkungen bei gleich bleibender Verkehrsmenge (und Rollmaterial!) hochgerechnet.

Differenz Preis 2017-2013 (Mengen 2013) Güterverkehr Fernverkehr RPV Autoverlad übrige P Dienstzüge IS Summen Basispreis Trasse (Zugkm)* -4'535 9'754 1'866 -89 143 64 7'203 Basispreis Gewicht (Btkm) bzw. Verschleiss 3'693 37'641 11'562 914 -537 -614 52'660

Deckungsbeitrag (% Erlöse) 0 - - - - 00

Strom -2'527 -3'616 -3'202 -112 -133 -60 -9'651 Zusatzleistungen - - - - - 0 - Total -3'369 43'779 10'226 713 -526 -610 50'212 *) davon Lärmbonus -6'406 -6'406

Tabelle 6: Veränderung der Trassenpreise pro Zugkategorie 2017 - 2013 (Mengen IST 2013)

Diese Veränderung ist insofern zu relativieren, dass die Differenz beim Strompreis ausschliesslich den Wechselstrombereich betrifft. Hier profitieren übrigens der RPV und der Güterverkehr bis Ende 2015 von 10% Rabatt, der hier nicht berücksichtigt wird. Zudem erhalten sie Gutschriften, wenn SBB-I auf Grund der Pauschalsätze Gewinne macht. Im Gleichstrombereich sind die Preise von den Lieferanten abhängig und können kaum prognostiziert werden. Bei den Zusatzleistungen sind die ISB im Rahmen von NZV Art. 22 frei, weshalb ebenfalls die beste Prognose "keine" ist. Ferner ist zu beachten, dass die Verkehrsmengen zunehmen, was zu höheren Trassenerlösen im Bereich Basispreis führt, wobei der Lärmbonus diesbezüglich negativ wirkt. Und nicht zuletzt generieren die Tarifmassnahmen und die gestiegene Nachfrage seit 2013 einen wesentlich höheren Deckungsbeitrag, vgl. Kapitel 3.5.