Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: BAV-242.1// 00001/00011/00003/00001/00001

einer Triage der einzelnen Kostenpositionen bei SBB-Infrastruktur festgelegt. Es macht Sinn, die Analyse bei SBB-I zu machen, zumal ca. 80% der Zugverkehrsleistungen auf ihrem Netz abgewickelt wird. Das BAV hat nun die Kosten nochmals bei SBB-I nach derselben Methodik überprüft. Diesmal ist die Struktur (Gliederung) in der Buchhaltung feiner. So lässt sich etwas genauer sagen, welcher Anteil grenzkostenrelevant bzw. von den Zugsverkehrsleistungen abhängig ist. Die Berechnungen wurden im Rahmen der technischen Arbeitsgruppe von einigen Meterspurbahnen plausibilisiert.

3.2.1 Basispreis Gewicht (neu: Basispreis Verschleiss)

Unter der Annahme, dass der Unterhalt der Fahrbahn längerfristig ("im eingeschwungenen Zustand") günstiger wird, sind die Mehrkosten um gut CHF 20 Mio. nach unten korrigiert worden. Die Analysen ergeben dennoch, dass die gewichtsbezogenen Grenzkosten auf der Verkehrsmenge 2013 netto um rund CHF 50 Mio. gestiegen sind. Der Löwenanteil fällt bei SBB-I an.

Gleichzeitig ist mit einer weiteren Verkehrszunahme und einer entsprechenden Entwicklung der Kosten zu rechnen. Der Basispreis Gewicht, der durch den "Basispreis Verschleiss" ersetzt wird (vgl. 3.3) steigt dadurch von aktuell 0,27 Rp./Btkm auf neu 0,33 Rp./Btkm. Dieser Wert ist Basis bei der Einführung der neuen Differenzierung gemäss Strecken- und Fahrzeugeigenschaften im Normalspurnetz. Der Basispreis Verschleiss auf Strecken mit leichtem Oberbau, das heisst für maximal 13t Achslast, wird dabei proportional von aktuell 0,22 Rp./Btkm auf neu 0,27 Rp./Btkm erhöht.

Vorschlag NZV-BAV Art. 1 Abs. 4:

4°Für Schmalspur- und Zahnradstrecken berechnet sich der Basispreis Verschleiss wie folgt:

a. 0,27 Rp./Bruttotonnenkilometer (Btkm) für Fahrten auf Strecken, deren Oberbau auf eine zuläs-

sige Achslast von maximal 13 Tonnen ausgelegt ist;

b. 0,33 Rp./Btkm für Fahrten auf allen anderen Strecken.

3.2.2 Basispreis Trasse

Der Basispreis Trasse deckt die Betriebskosten für den Fahrdienst sowie Kosten für den leistungsabhängigen Unterhalt der Infrastruktur, die nicht gewichtsbezogen sind. Es gibt seit 2013 eine preisliche Differenzierung gemäss vier Streckenkategorien (NEAT-; Haupt-; Neben-; Tramnetz), die im Anhang 1 zur NZV-BAV aufgeführt sind. Jeder Zug zahlt einen differenzierten Basispreis pro Zugkilometer, der mit Faktoren für Nachfrage und Trassenqualität multipliziert wird.

Die Kosten in diesem Bereich sind im Gegensatz zum Verschleiss in den letzten Jahren ziemlich stabil geblieben. Während die Unterhaltskosten leicht (viel weniger als die gewichtsabhängigen Kosten der Fahrbahn) zugenommen haben, gab es hinsichtlich Fahrdienst/Betriebsführung eine immer stärkere Automatisierung. Diese führt tendenziell zu tieferen Kosten pro Einheit. Allerdings kann man auch von einer "Variabilisierung" der Kosten sprechen: es wird immer schwieriger, die Leistungen abzugrenzen, die sich mit einem zusätzlichen Zug verändern.